Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll113. Sitzung / Seite 235

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kommt dieses gestaffelte Inkrafttreten mit der Konsequenz, dass wir eben ein paar Monate später das gleiche Ziel erreichen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Mag. Donnerbauer.)

20.05


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster ist Herr Abgeordneter Mag. Stadler zu Wort gemeldet. 10 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


20.05.28

Abgeordneter Mag. Ewald Stadler (BZÖ): Meine Damen und Herren! Frau Bun­desminister! Hohes Haus! Kollege Jarolim, die Aufnahme der Staatsanwaltschaft in den Artikel 90a unserer Bundesverfassung – und dann auch noch in dieser verunglück­ten Formulierung – war auch so eine Pleischl-Böhmdorfer-Erfindung.

Übrigens habe ich gerade erfahren, dass Kollege Böhmdorfer, der ehemalige Justizminister, auch schon der Anwalt des Herrn Lind in diesem ersten Verfahren war, das ich schon genannt habe. (Abg. Ing. Westenthaler: Ach so?! Interessant!) Das passt ja alles zusammen. Wenn man die ganzen Seilschaften kennt, dann rundet sich das Bild ja schön ab. Frau Bundesminister! Darüber werden wir ohnehin noch extra reden, das sage ich Ihnen heute schon. Dass ich da zur Tagesordnung übergehe, ist sicher nicht zu erwarten. (Heiterkeit bei Bundesministerin Dr. Karl.) – Ja, da wird Ihnen das Lachen noch vergehen. Wenn Sie nicht anders handeln, wenn Sie den Leuten auf den Leim gehen, dann werden Sie noch sehr viel Ungemach ernten. (Beifall beim BZÖ.)

Meine Damen und Herren, nun zur vorliegenden Gesetzesmaterie: Den ersten Teil, diese Strafverschärfung, tragen wir mit. Deswegen sind wir auch dankbar dafür, dass die Grünen eine getrennte Abstimmung verlangt haben. Wir werden diesen Teil mittragen. Den zweiten Teil dieser Novelle, in dem es um dieses sogenannte Vier-Augen-Prinzip geht, tragen wir nicht mit. Was ist das für ein Vier-Augen-Prinzip, wenn ein Staatsanwalt aus der gleichen Behörde an einer Entscheidung mitwirkt, die der Kollege schon getroffen hat? Na das schaue ich mir an, wie der ihm Vorhaltungen macht.

Dieses strafrechtliche Kompetenzpaket und die Verschiebung des Termins auf den 1. September 2012 sind weitere verunglückte Gesetze aus dieser – ja, wie soll ich sagen – schlampigen Form bei der Gesetzeserzeugung der Budgetbegleitgesetze. Man hat dem Parlament schlicht und einfach Dinge in Aussicht gestellt, die der Apparat nicht zu leisten vermag. Da sieht man wieder – und das zieht sich wie ein roter Faden durch –, dass man die Dinge, die die Regierung macht, nicht eins zu eins übernehmen kann und darf und schon gar nicht glauben darf.

Ich habe gerade gehört, wie Kollege Donnerbauer das Loblied auf die Staatsanwalt­schaft gesungen hat. Herr Kollege Donnerbauer! Erstens wäre ich da ein bisschen vorsichtiger, und zweitens sieht dein Klubobmann das völlig anders. Ich bin eher auf der Seite deines Klubobmannes Karlheinz Kopf, der davon gesprochen hat, dass es sich um einen Staat im Staat handelt. Wir haben bei der Staatsanwältetagung in Kössen vor einer oder eineinhalb Wochen erlebt, wie rasch sich Kollege Donnerbauer vom eigenen Klubobmann distanziert hat, nur um sich bei den Staatsanwälten beliebt zu machen. Er hat gesagt: Nein, er teilt diese Einschätzung überhaupt nicht. Er war dann ein bisschen entsetzt, dass Herr Pleischl, der sozusagen der Mentor dieser Veranstaltung war, gesagt hat: Nein, nein, er ist ganz der Meinung des Kollegen Kopf, er fühlt sich als Staat im Staat. Er ist der Meinung, dass die Staatsanwaltschaft ein Staat im Staat wäre. Ich habe mir gedacht, ich höre nicht recht – der Staat im Staat unter der Führung des Herrn Pleischl als Staatschef. Nein, danke, das brauchen wir nicht. Das hat mit der Demokratie dieses Landes nichts zu tun. (Beifall beim BZÖ.)

 


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