Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll114. Sitzung / Seite 38

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Wenn ich sage, dass eine Kompetenzbereinigung in diesem Bereich durch die Konzen­tration der Pflegegeldverwaltung beim Bund erreicht worden ist, so ist das ein wesent­licher Schritt zu einer Verwaltungsvereinfachung in Österreich. (Beifall beim BZÖ sowie der Abg. Csörgits.)

Vor allem aber wird dadurch auch der Empfehlung des Rechnungshofes stattgegeben. Die deutliche Reduktion der Anzahl der Entscheidungsträger und der auszahlenden Stellen ist ebenfalls ein wesentlicher Schritt.

Wenn man in diese Richtung weiterarbeitet und die Bundesregierung ihr Okay gibt, wenn man den Vollzug des Pflegewesens vor allem unter dem Gesichtspunkt einer weiteren Konzentration der Entscheidungsträger und einer Vereinheitlichung im Inter­esse der Pflegegeldbezieher verbessert, dann ist das auch in unserem Sinne. Das wer­den wir auch in Zukunft vorantreiben. Das ist meiner Meinung nach das Richtige.

Ich sage noch eines: Das ist Parlamentarismus, dass es in den letzten Tagen seit der letzten Sozialausschusssitzung möglich gewesen ist, bis zur Beschlussfassung heute hier im Plenum doch noch einiges in eine positive Richtung zu lenken. Das ist uns ge­lungen, und ich danke allen dafür, dass das so ist, und wünsche mir, dass daran auch in Zukunft weitergearbeitet wird – im Sinne der Pflegebedürftigen in Österreich. (Beifall bei BZÖ, SPÖ und ÖVP.)

11.52


Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesminister Hundstor­fer. – Bitte.

 


11.52.55

Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstor­fer: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte vorweg ein­mal all jenen danken, die bei der Abstimmung diesem Gesetzentwurf zustimmen wer­den. Ich möchte auch dafür danken, dass Sie Verständnis gezeigt haben dafür, dass wir lernfähig sind, und wir haben unsere Lernfähigkeit in der Zeit seit der Ausschuss­sitzung bis zum heutigen Tag bewiesen. Das nennt man Work in progress, gewisse Dinge müssen sich entwickeln.

Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, dass das, was wir heute hier beschließen, die größte Verwaltungsreform der letzten Jahre ist. Es gab schon viele Jahre lang kei­ne derartige Verwaltungsreform. Im Jahr 2005 war es der Tierschutz; jetzt bitte keine falschen Schlüsse ziehen, ich bitte mich, nicht misszuverstehen. Es ist so, dass wir die Zahl der Träger von 303 auf acht reduzieren.

Es ist auch so, meine sehr geehrten Damen und Herren, dass wir heuer beim Pflege­geld um 60 Millionen mehr ausgeben als im Vorjahr. Wir sparen nicht in diesem Be­reich, es gibt kein Zu-Tode-Sparen, sondern es wird mehr Geld ausgegeben. Durch die Maßnahmen in den Pflegestufen 1 und 2, die der Verfassungsgerichtshof gestern be­stätigt hat, ist es so, dass wir den Zuwachs bremsen. Das ist das Einzige, das man kri­tisieren könnte, aber es werden um 60 Millionen mehr ausgegeben. 50 000 Menschen kommen jährlich neu ins System, und 60 000 derer, die im System sind, erfahren eine Veränderung, weil sie höhere Stufen brauchen. Das heißt, das ist erwiesenermaßen ein sehr dynamisches System.

Auch der Bund macht ein bisschen etwas. Ich darf nur kurz in Erinnerung rufen: Die AUVA-Fälle sind schon seit 1. Juli bei der PVA. Wir haben von den ÖBB etwas zur VAEB verlegt, wir haben die Bestimmungen für Landeslehrer und auch den Verfas­sungsgerichtshof verändert – dieser war auch eigene Behörde –, wir haben die Fälle der pensionierten Beamten von Post AG, Postbus, Telekom und vor allem auch der Länder und Gemeinden zur BVA und die große Gruppe der restlichen Landespflege­geldfälle und die Opferfürsorgefälle zur PVA verlegt.

 


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