Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll114. Sitzung / Seite 58

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Mir tut das auch alles in der Seele weh, dass der Trottel das dort gemacht hat. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.) Aber ich habe daneben ein österreichisches Sozialversi­cherungssystem, dessen Grundsätze ich nicht auf Grund von Urinstinkten, nur weil einer eine Straftat begeht, brechen kann. Das kann ich nicht! (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.) Und daran müssen wir uns halten.

Weiters – dann höre ich schon auf –: Das Ganze ist natürlich wie immer befristet, alle Invaliditätspensionen sind befristet, und das wissen Sie genauso gut wie ich. Ich hoffe, dass der bald ordnungsgemäß strafrechtlich verurteilt ist. Nur zur Information, Herr Ing. Hofer: Im Häfen gibt es kein Pflegegeld. – Danke. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grü­nen.)

13.08


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort hat sich Herr Abgeordneter Dr. Fichtenbauer gemeldet. 3 Minuten Redezeit. (Abg. Strache: Die Frauen bekommen weniger nach acht Jahren! Das ist ein Systemwahnsinn!)

 


13.08.45

Abgeordneter Dr. Peter Fichtenbauer (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Ich wollte mich zu diesem Thema, das unter dem Fachinspektorat unseres Abgeordneten Herbert Kickl steht, eigentlich nicht zur Wort melden. (Zwischenrufe bei der ÖVP.) Ja, ja, ja, es gibt keine Ursache dafür, bei solchen ernsten Dingen herumzubrüllen. Es ist kein Urinstinkt, wenn sich in diesem Haus jemand darüber aufregt, dass ein Verbrecher einen Dreijäh­rigen erschlägt. Wo sind wir denn?! Das ist ungeheuerlich! (Beifall bei der FPÖ.)

Das ist natürlich eine Querschnittmaterie. Da schauen Kinder-, Hilfsinstitutionen jahre­lang zu, wie das Kind gequält wird. Die leben auch von Steuergeldern. (Neuerlicher Beifall bei der FPÖ.) Wofür sind sie denn da? Der arme Kerl hat schon aufs Dach flüchten müssen, die Polizei hat ihn retten müssen. Alle schauen zu!

Und dann darf man sich auch nicht aufregen, dass kritisch beleuchtet wird, dass der Mörder ein Empfänger von Pensionsleistungen ist. (Abg. Strache: Kein Einzelfall!)

Selbstverständlich ist, Herr Bundesminister, das entsprechende Gesetz zu vollziehen, daran besteht kein Zweifel. Man braucht auch nicht in Klatschorgien zu verfallen, wenn gültige Bescheide exekutiert werden. Österreich ist diesbezüglich als Rechtsstaat zu bezeichnen.

Aber ich kann Ihnen große Aktenstöße bringen, wo belegt wird, dass andere Leute, die überaus pensionsbedürftig sind, keine Pension bekommen – trotz unterschiedlicher Bescheinigungen von Sachverständigen!

Aus meiner Kanzlei kann ich Ihnen den Akt über einen Einbeinigen bringen. Ein einbei­niger 55-Jähriger hat keine vorzeitige Alterspension beziehungsweise Invaliditätspen­sion bekommen, weil die Gutachter sagen, es sei ihm zuzumuten – er hat nicht einmal in Wien gewohnt –, dass er mindestens 500 Meter zur nächsten Bahnstation geht, wo er umsteigen muss. Das alles sei ihm zuzumuten.

Ein anderes Beispiel: Eine Person, bei der vom besten österreichischen Sachverstän­digen für Neurologie festgestellt wurde, dass sie unheilbar neurologisch krank ist, hat keine Pension bekommen, weil der beamtete Sachverständige gesagt hat, er könne nichts erkennen. (Abg. Strache: Aber der vorbestrafte Zuwanderer kriegt eine!)

Dutzende solcher Fälle gibt es. Jeder einzelne wäre es wert, sich ausführlich damit auseinanderzusetzen.

Meine Aufregung beruht darauf, dass man bezüglich eines Kindermörders von Urängs­ten oder – was weiß ich, was Sie gesagt haben – von Reflexionen ungerechtfertigter Art spricht.

 


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