Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll124. Sitzung / Seite 217

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(Bun­desminister Dr. Mitterlehner: Ich habe es gehört! Keine Sorge! Sehr intensiv gehört!) – Ich nahm an, dass Sie uns ganz intensiv gefolgt sind, genau.

Bei der Dringlichen haben wir ja schon vieles besprochen, was in diesem Bereich zu tun ist. Was wir jetzt zu beschließen haben, ist die Artikel-15a-Vereinbarung, auf die wir schon zehn Monate warten, nämlich seit Beginn des Jahres 2011. Ende 2010 ist sie nämlich ausgelaufen, und dann hat es eben zehn Monate gebraucht, bis Sie sich ent­schließen konnten, das auch wirklich umzusetzen – umso erfreulicher. Dass wir dies sozusagen aber nur als Tropfen auf den heißen Stein verstehen, haben wir im Aus­schuss schon ausreichend besprochen, weil eben die Plätze, die damit geschaffen werden können, nicht ausreichen. Das wissen Sie auch.

Was für mich ein bisschen befremdlich war, war, dass Sie Ihr Statement im Ausschuss mit den Worten „obwohl wir nicht zuständig sind“ eingeleitet haben. Das habe ich mir wortwörtlich aufgeschrieben. Das stimmt rechtlich in gewisser Hinsicht, aber politisch stimmt es für mich nicht, denn als Bundesgesetzgeber sollten wir uns dafür zuständig fühlen, dass alle Kinder in unserem Land von Beginn an die gleichen Bildungschancen haben, weil nur das sozial gerecht ist.

Vor diesem Hintergrund ist es nicht sehr sinnvoll und auch nicht zielführend, hier regelmäßig auf die Ländergesetzgebung hinzuweisen – zumal Sie ja auch wissen, wer die Personen auf der anderen Seite sind, die bremsen. Das sind in der Regel durchaus Personen Ihrer Partei. Also vor diesem Hintergrund kann man das so nicht stehen lassen.

Viel zu tun ist noch bei den Qualitätsstandards, vor allem deshalb, weil nur dann wirk­lich von Bildungseinrichtung gesprochen werden kann. Wir haben ja auch diskutiert, verpflichtende Qualitätsstandards im Rahmen der Artikel-15a-Vereinbarung einzu­führen, also dass der Bund sagt, ihr – ihr, das Land, ihr, die Kinderbetreuungsplätze schafft – bekommt nur unter diesen und jenen Bedingungen einen Zuschuss. Wir haben einen entsprechenden Antrag eingebracht, der ja heute auch mit zur Debatte steht. Leider sind Sie dieser Verpflichtung nicht gefolgt, sondern Ihr Weg ist der der freiwilligen Standards.

Ich fürchte, dass das nicht dazu führen wird, dass alle Kinder in Österreich die gleichen Bedingungen vorfinden werden, aber wir werden ja noch ausreichend Zeit haben, das dann zu prüfen. Es vergeht halt jetzt wieder Zeit – wertvolle Zeit –, die für alle Kinder wichtig wäre, die jetzt in diese Bildungseinrichtungen gehen, und vor allem auch für alle PädagogInnen, die in diese Bildungseinrichtungen gehen, weil sie wirklich unter sehr erschwerten Bedingungen arbeiten, in überfüllten Gruppen ihrem Bildungsauftrag dadurch gar nicht nachkommen können. Von der Bezahlung möchte ich gar nicht sprechen, denn die ist beschämend.

Betreffend die Sprachförderung, die im Rahmen eines Antrages der Kollegin Haubner besprochen wird, haben wir ja auch im Familienausschuss beklagt, dass sie nicht gleich mit umfasst war. Jetzt scheint eine Lösung in Aussicht zu sein, trotzdem glaube ich, dass es wichtig ist, hier sozusagen die Bildung und die Sprachförderung – und vor allem den verpflichtenden Kindergartenbesuch, die Bildung und die Sprachförderung – immer zusammen zu denken und nicht getrennt zu denken. Wenn Sie garantieren können, dass es zu keinen Verzögerungen kommt, selbst wenn verschiedene Minister oder Staatssekretäre sich zuständig fühlen, dann ist das ja erfreulich. Wir warten, ob das auch wirklich so eintreten wird.

Vor diesem Hintergrund werden wir dieser Artikel-15a-Vereinbarung zustimmen, weil sie trotzdem ein wichtiger Schritt ist, auf den wir schon zehn Monate warten. Schade ist, dass die beiden Anträge, denen wir im Ausschuss zugestimmt haben – ich meine, der eine ist ja von uns, und es wäre ja etwas seltsam, wenn wir dem nicht zugestimmt


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