Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll124. Sitzung / Seite 261

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Regierungsschutzgesetz, keine Klimaschutzmaßnahmen aktiv mit konkreten Zielen zu setzen. Daher ist es abzulehnen. (Beifall beim BZÖ.)

21.34


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es hat sich nun Herr Bundesminister Dipl.-Ing. Berlakovich zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


21.34.29

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Österreich hat sich 1997 in Kyoto zu dem Ziel bekannt, mit industrialisierten Staaten Treibhausgase zu reduzieren. Das ist ein sehr ehrgeiziges, ein sehr ambitioniertes Ziel, wo wir nicht auf Zielerreichungspfad sind.

Wir erreichen in Österreich die Klimaschutzziele in einzelnen Sektoren – in der Abfallwirtschaft, in der Landwirtschaft, bei den fluorierten Gasen –, aber wir erreichen das Kyoto-Ziel derzeit nicht bei der Raumwärme, nicht bei der Wirtschaft und nicht beim Verkehr. Wir erleben beim Klimaschutz das, was in Österreich leider Praxis ist: dass jeder in Sonntagsreden vom Klimaschutz spricht, aber dann in der Praxis nichts getan wird. (Zwischenrufe der Abgeordneten Dr. Pirklhuber und Mag. Brunner.)

Und weil wir eben erkannt haben, dass wir wegen dieses Umstandes, der auch immer wieder kritisiert wird, nämlich dass Umweltschutzmaßnahmen freiwillig sind, dass wir mit Freiwilligkeit nicht auf Zielerreichung sind, machen wir jetzt das Klimaschutzgesetz. (Neuerlicher Zwischenruf der Abg. Mag. Brunner.) Es ist eine klare Reaktion darauf, dass in Österreich in der Vergangenheit zu wenig geschehen ist.

Das Klimaschutzgesetz ist ein Kernelement des Regierungsübereinkommens, und es war schwierig, es zu verhandeln. Wenn es leicht gewesen wäre, dann wäre es mit dem Klimaschutz und mit der Zielerreichung ohnedies leicht gewesen. Gerade dort hat man ja gesehen, dass viele davon reden und wenig tun (Zwischenruf des Abg. Dr. Pirkl­huber), und daher war es von Anfang an mein Ziel, auch die Bundesländer im Boot zu haben, weil die Bundesländer kraft Verfassung auch eine Zuständigkeit haben, bei der Raumwärme, teilweise beim Verkehr und in anderen Sektoren.

Das hat gedauert, und dort, das kann ich Ihnen sagen, ist es quer durch die politischen Gruppierungen der Bundesländer gegangen, denn da hat sich oft gezeigt, dass der Föderalismus ein gesagter, aber kein gelebter ist, wenn man nicht sagt: Ja, wir ziehen an einem Strang!, aber es ist mir gelungen. Und dann war es wichtig, auch die Bundesstellen insgesamt hineinzubekommen, die, die für Verkehr, Wirtschaft, für das Wohnrecht zuständig sind. (Zwischenruf der Abg. Mag. Brunner.) Daher wird der Klimaschutz jetzt verbindlich. Es wird ernst mit dem Klimaschutz und bleibt nicht bei Lippenbekenntnissen, die immer gemacht wurden, damit wir viel erreichen.

UNO – Sie zitieren das UNO-Klimasekretariat, und wir wollen auch die Auflagen erfüllen, wir haben es im Ausschuss diskutiert: Die UNO hat wenig Grund dazu, mit dem Finger auf uns zu zeigen, denn die UNO hat es bisher in den internationalen Konferenzen nicht geschafft, die großen Emittenten, wie China, die USA und all die anderen Großen, ins Boot zu bekommen. Mittlerweile sind wir, die Europäische Union, nur mehr für 11 Prozent der Treibhausgase verantwortlich (neuerlicher Zwischenruf der Abg. Mag. Brunner) und der Rest der Welt hat null Verpflichtungen. Das nur zu den internationalen Klimaschutzverhandlungen. Die UNO kann also sehr berühmt werden, indem es ihr gelingt, alle anderen Staaten ins Boot zu bekommen.

Ich komme schon zu Österreich zurück. Wir haben unsere Verpflichtungen und sollen diese auch einhalten, vor allem aber ist der Klimaschutz keine One-Man-Show des Umweltministers, sondern ein gesamtgesellschaftliches Anliegen, bei dem es darum


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