Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll124. Sitzung / Seite 337

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Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Haubner. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


1.14.09

Abgeordnete Ursula Haubner (BZÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Werte Kolleginnen und Kollegen! 21 Anträge haben wir im Ausschuss diskutiert, 16 sind jetzt auf der Tagesordnung. All das sind Anträge der Oppositionsparteien, und man sieht, dass Behindertenpolitik eigentlich durch die Anträge der Oppositions­parteien stattfindet. Ich glaube, wir werden im Rahmen der Budgetdebatte noch ausreichend Gelegenheit haben, darauf hinzuweisen, dass großer Handlungsbedarf an Maßnahmen, an Weiterentwicklungen für Menschen mit Behinderung besteht.

In diesem Konvolut von 16 Anträgen sind auch zwei Anträge des BZÖ enthalten. Einen davon hat Kollege Dolinschek schon erwähnt, dieses Gesamtkonzept für die Behin­dertenpolitik. Ich möchte noch kurz auf die Forderung eingehen, dass ein einheitliches System zur Bewilligung und Finanzierung von Rehabilitationsgeräten und Hilfsmitteln für behinderte Kinder umgesetzt wird. Dieser Antrag ist erfreulicherweise zu einem Fünf-Parteien-Antrag geworden. Ich möchte jenen Rednern recht geben, die sagen, dass diese Entschließungsanträge sehr weich formuliert sind. Wir werden in den nächsten Monaten genau schauen, wie und wann etwas umgesetzt wird.

Wir dürfen nicht vergessen, dass 10 bis 15 Prozent der Kinder vorübergehend Bewe­gungsbehinderungen, Einschränkungen in der Motorik haben und rund 1 Prozent der Kinder chronisch erkranken. Daher ist es absolut notwendig, dass es unabhängig vom Wohnort, von der Versicherung, von den einzelnen Kostenträgern und von eventuellen Selbstbehalten Gleichbehandlung gibt. Diese Forderung ist eine ganz wichtige. Wir haben sie schon einmal im Gesundheitsausschuss gestellt.

Wie gesagt, gerade im Bereich der Kindergesundheit, der Jugendgesundheit haben wir großen Nachhol- und Handlungsbedarf. Denn eines ist ganz wichtig: Gerade Kinder mit besonderen Bedürfnissen dürfen nicht zu Bittstellern werden, sie haben ein Recht darauf, chancengleich aufzuwachsen. Sie haben ein Recht darauf, chancengleich zu leben, und vor allem darauf, sich selbstbestimmt entwickeln zu können. (Beifall beim BZÖ.)

1.16


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Muchitsch. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


1.16.55

Abgeordneter Josef Muchitsch (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geschätzter Herr Bun­desminister! Ich möchte kurz zu den Tagesordnungspunkten 58 bis 60 Stellung nehmen.

Wir als SPÖ werden den negativen Ausschussbericht heute bei der Abstimmung zur Kenntnis nehmen. Warum? – Weil teilweise schon Etappenpläne zur Umsetzung in diesen öffentlichen Bereichen gegeben sind und weil bei diesen öffentlichen Institu­tionen auch schon barrierefrei geplant wird, sowohl im Neubau als auch im Bereich der Sanierung, egal, ob das bei Bahnhöfen, bei Bahnsteigen oder in anderen Bereichen ist.

Kollegen Dolinschek möchte ich noch sagen, dass die Wohnbauförderung ein tolles Instrument ist, wenn es darum gehen könnte, Barrierefreiheit in ganz Österreich ent­sprechend mitzugestalten. In manchen Bundesländern wird es schon gemacht, aber leider ist das Länderkompetenz. Es wäre durchaus wünschenswert, wenn die Wohn­bauförderung wieder zweckgebunden und an den Bund übertragen würde, dann könnte es nicht passieren, dass ein Land etwas macht und ein anderes nicht.

 


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