Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll130. Sitzung / Seite 123

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Kitzmüller. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.32.34

Abgeordnete Anneliese Kitzmüller (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Minis­ter! Ich komme zu dem Entschließungsantrag, den ich eingebracht habe, und zwar be­treffend Verbesserung der steuerlichen Berücksichtigung der Kinderbetreuungskosten und Ausdehnung der Betreuungszeiten von derzeit zehn Jahre auf zumindest bis zum Ende der Schulpflicht.

Ich komme nicht umhin, zunächst zu den Ausführungen der Frau Abgeordneten Schit­tenhelm etwas zu sagen. Kinder erziehen und einen Haushalt managen, möchte ich jetzt sagen, ist eine Arbeit, die die Frauen sicher nicht minder gut können und die nicht minder viel wert ist, als wenn die Arbeit durch eine Putzfrau, ein Kindermädchen, eine Tagesmutter oder jemanden gemacht wird, der für die Männer zu Hause ist und kocht oder für die Familien, für die Frauen zu Hause ist und kocht. (Abg. Silhavy: Für die Männer, das passt schon!)

Solange man die Hausarbeit und die Erziehung der Kinder, die Leistung der Mütter nicht so anerkennt, wie es ihnen gebührt, wird es da nie zu einer Gedankenänderung kommen. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf der Abg. Mag. Schwentner.)

Wenn wir die Leistung, die die Mütter – jetzt sage ich wieder, Mütter – erbringen, nicht hochhalten, wie soll sich dann ein Vater oder ein Mann bereit erklären, zu Hause zu bleiben und die Kinder zu erziehen, wenn es eben heißt, es ist eine minderwertige Ar­beit? Da muss ein Umdenken stattfinden, damit die Männer zu Hause bleiben. (Beifall bei der FPÖ.)

Nun aber zur Erziehungszeit, zu den Betreuungsarbeiten. Das Bildungsvolksbegehren von Androsch hat einen Bauchfleck erlitten. Dieses sozialistische Einheitsmodell hat nun endlich eine Absage erfahren, aber solange das noch immer so gesehen wird, ist es natürlich schwierig, etwas zu erreichen. Einen Nutzen hat das Volksbegehren aller­dings: Es wird über die Bildung und über die Erziehung und Bildung unserer Kinder ge­sprochen. Das wurde wieder mehr in den Fokus der Politik gerückt.

Unser Entschließungsantrag bedeutet eine Verbesserung der steuerlichen Berücksich­tigung der Kinderbetreuung und ist eine Nagelprobe für jeden Politiker in diesem Haus, der mehr für Bildung tun will. Es muss so geregelt werden, dass da nicht nur ein Voll­internat Berücksichtigung findet, sondern dass es auch berücksichtigt wird, wenn eine qualitativ hochwertige Nachhilfe für Kinder beansprucht wird und man den Kindern Bil­dung zukommen lässt. Auch das muss Berücksichtigung finden. (Beifall bei der FPÖ.)

Schaffen wir hier die Möglichkeit, unseren Kindern Bildung zukommen zu lassen, denn laut Pisa-Studie erhält jedes zweite Kind Nachhilfe, muss jedem zweiten Kind geholfen werden, um dem Unterricht folgen zu können und die Anforderungen zu erfüllen.

Meine Damen und Herren! Mit diesem Antrag wollen wir auch erreichen, dass die Al­tersgrenze, die derzeit willkürlich mit zehn Jahren festgelegt ist, ausgedehnt wird auf zumindest das Ende der Schulpflicht. Solange die Kinder an die Schule gebunden sind, sollte jedenfalls die Absetzbarkeit von Betreuungsleistungen gegeben sein. Denn ein Kind mit zehn Jahren kann ich nicht allein zu Hause lassen – ein Kind mit elf Jahren aber schon? Auch in diesem Alter des Kindes muss die Möglichkeit der Absetzbarkeit der Kosten gegeben sein, um eine qualifizierte Betreuung zu haben.

Ich kann es Ihnen ganz einfach machen: Treten Sie mit uns in konstruktive Verhand­lungen ein! Wir haben in diesem Zusammenhang – meine Vorrednerin Haubner hat da von der Flat-Tax gesprochen – ein sehr durchdachtes und ausgefeiltes System, um Fa­milien zu berücksichtigen, um Familien steuerlich gerechter zu behandeln. Das wäre ein Modell, das wir hier behandeln könnten und von dem alle profitieren könnten.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite