ginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Geschäftsordnung des Nationalrates (Geschäftsordnungsgesetz 1975) geändert wird (1445 d.B.) (Dritte Lesung)
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zum 12. Punkt der Tagesordnung.
Da der vorliegende Gesetzentwurf bereits in zweiter Lesung angenommen wurde, kommen wir nun zur dritten Lesung.
Gemäß § 108 des Geschäftsordnungsgesetzes findet die dritte Lesung frühestens 24 Stunden nach Abschluss der zweiten Lesung statt.
Die zweite Lesung wurde am 20. Oktober 2011 abgeschlossen. Somit ist die 24-stündige Frist erfüllt.
Der vorliegende Gesetzentwurf kann gemäß § 82 Abs. 2 Z. 2 der Geschäftsordnung nur bei Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder und mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen beschlossen werden.
Ich stelle zunächst die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest.
Ich lasse über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 1445 der Beilagen in der Fassung des Beschlusses in dritter Lesung abstimmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Der vorliegende Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung mehrheitlich angenommen. Ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.
Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Mag. Ewald Stadler, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Geschäftsordnungsgesetz 1975 geändert wird (1623/A)
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zum 13. Punkt der Tagesordnung.
Wir gehen in die Debatte ein.
Als Erster gelangt der Antragsteller, Herr Abgeordneter Mag. Stadler, zu Wort. Ich stelle die Uhr wunschgemäß auf 5 Minuten. Ich mache darauf aufmerksam, dass eine Gesamttagesrestredezeit von 12 Minuten existiert. – Bitte.
21.45
Abgeordneter Mag. Ewald Stadler (BZÖ): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Der Antrag ist rasch erklärt. Der § 91 unserer Geschäftsordnung sieht Folgendes vor, ich zitiere: „Anfragen, die ein Abgeordneter innerhalb einer Tagung an die Bundesregierung oder an eines ihrer Mitglieder richten will, sind dem Präsidenten schriftlich mit mindestens vier Abschriften zu übergeben.“
Das heißt also, zum einem ist die Schriftlichkeit vorgesehen, und zum anderen ist das Ganze aber auf einen Zeitraum begrenzt, nämlich innerhalb der Tagung. Das ist nicht mehr zeitgemäß. Die Aufgabe der Abgeordneten, die Exekutivgewalt zu kontrollieren, ist mittlerweile zu einer immer bedeutenderen parlamentarischen Aufgabe geworden.
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