Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung / Seite 223

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Kleinsatelliten – so wie es die Kleinsatelliten „TUGSAT-1“ und „UniBRITE“ ja sind – sind wir erstmals als Start-Staat in der Ziehung, auch internationales Recht umzu­setzen, da wir ja internationale Verpflichtungen mit dem Weltraumvertrag von 1967 eingegangen sind und da völkerrechtliche Haftungen auch für uns schlagend werden können.

Es galt also, ein Gesetz zu schaffen, das wir auch innerösterreichisch mit den Betreibern ausgestalten, und im Gesetzentwurf auch Rechtssicherheit zu schaffen. Es geht um verpflichtende Genehmigungsverfahren, ein nationales Weltraumregister, klare Verantwortlichkeit für die Betreiber und letztendlich die Regelung von Haftungen im Schadensfall. „TUGSAT-1“ und „UniBRITE“ sind Forschungsprojekte, einerseits der Uni Graz mit einer Universität in Toronto und andererseits auch der Universität Wien.

Da geht es um astronomische Beobachtungen. Die Satelliten werden auf Träger­raketen, die nicht in Österreich starten, sondern im Frühjahr 2012 in Indien, mit knapp 8 Kilogramm ins Weltall geschickt. Ich möchte hier nur darauf hinweisen, dass das nicht das Erste ist, was Österreich in den Weltraum schickt. Da heuer das zwanzig­jährige Jubiläum des Projekts „AUSTROMIR“ ist, möchte ich hier auch den „Austro­nauten“ Franz Viehböck recht herzlich hervorheben, der ja der erste Österreicher im All war.

Ich wünsche aber allen, die beim Satelliten beteiligt sind, alles Gute, dem Satelliten eine gute Reise, den Forschern gute Arbeiten und allen wissenschaftlich Beteiligten viel Erfolg. (Beifall bei der ÖVP.)

19.31


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Deimek. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.31.34

Abgeordneter Dipl.-Ing. Gerhard Deimek (FPÖ): Herr Präsident! Frau Bundes­minis­ter! Meine Damen und Herren! Ja, mehrmals gehört, trotzdem elementar wichtig und vor allem ein Nachziehen bei diesem Weltraumgesetz, denn einer der wichtigsten Punkte darin ist einmal die Schaffung des Weltraumregisters. Das heißt, dass regis­triert wird, was wir überhaupt in den Weltraum hinausschicken und was dabei mit an Bord ist. Die Verpflichtung zur Vermeidung von Weltraummüll ist fast natürlich.

Ein weiterer Punkt, der festgeschrieben wird, ist die friedliche Nutzung der Weltraum­technologie, für Österreich eine No-Na-Bestimmung. Ich hoffe, auch die USA oder die Russen werden sich bei Gelegenheit im Sinne dieses Papieres betätigen, ansonsten ist es das, was wir derzeit zum Thema Haftung und völkerrechtlicher Verpflichtung brauchen, und daher unterstützen wir es. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

19.32


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Steinhauser. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.32.39

Abgeordneter Mag. Albert Steinhauser (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Bisher haben wir vor allem Gesetze mit irdischen Auswirkungen gemacht, also wenn man von den Klimagesetzen absieht, die haben natürlich auch nicht nur irdische Auswirkungen. Beim Weltraum gehen wir sozusagen darüber hinaus, beim Weltraum­gesetz.  Spaß beiseite.

Es ist an sich ein sinnvolles und wichtiges Gesetz, weil da Dinge festgeschrieben werden, die zukünftig immer mehr Bedeutung haben werden, weil natürlich der Welt­raum auch durch österreichische Satelliten immer stärker genutzt werden wird.


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