Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung / Seite 259

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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Dr. – nein, nicht Doktor –, Herr Abgeordneter List gelangt zu Wort. – Bitte. (Abg. Grosz: Oberstleutnant, so viel Zeit muss sein!)

 


21.42.31

Abgeordneter Kurt List (BZÖ): Frau Präsidentin! Herr Gesundheitsminister! Ge­schätzte Damen und Herren! Hohes Haus! Kurz ein paar Argumente für unsere Zustimmung, die Zustimmung des BZÖ, zum Zahnärztlichen Assistenz-Gesetz.

Sie wissen ja, dass Tätigkeit und Ausbildung von zahnärztlichen Ordinationshilfen in Österreich bis heute nicht gesetzlich geregelt gewesen sind. Deshalb müssen Personen, die diesem Beruf nachgehen, bis jetzt nur nach genauen Anordnungen und unter ständiger Aufsicht von Zahnärzten oder Dentisten arbeiten, und das gehört abgestellt. Die Assistenten dürfen, wenn sie allein im Behandlungsraum sind, keine Tätigkeiten am Patienten ausüben. Sie tun es aber, und das wissen wir alle, denn vermutlich wurden schon viele von uns als Patienten in ähnlicher Weise behandelt. Sie hantieren vorbereitend und nachbereitend allein am Patienten, der Zahnarzt kommt dann nur mehr zur Kontrolle.

Geschätzte Damen und Herren! Mit dem nun vorliegenden Gesetzentwurf soll sichergestellt werden, dass Absolventen des neugeschaffenen Lehrberufs Zahn­ärztliche Fachassistenz am Patienten tätig werden dürfen. Ohne diese Grundlage wäre ihre Arbeit nur auf verwaltungstechnische und administrative Aufgaben beschränkt. Ebenfalls nicht möglich wäre dann auch die Ausübung von zahnärztlichen Assistenz­tätigkeiten im Rahmen der praktischen Lehrausbildung.

Mit diesem nun vorliegenden Gesetzeswerk über den Beruf und die Ausbildung wird die Zahnärztliche Assistenz erstmals als Gesundheitsberuf anerkannt – eine längst überfällige Maßnahme. Damit wird nicht nur die Attraktivität einer solchen Beschäfti­gung, sondern auch die Verweildauer von überwiegend Frauen in diesem Gesund­heits­beruf erhöht.

Geschätzte Damen und Herren! Auch der Prophylaxe wird geholfen. Die Assistenz wird als erweiterte Qualifikation der Zahnärztlichen Assistenz normiert. Die Prophylaxe-Assistenz kann durch Absolvierung einer entsprechenden Weiterbildung, die neben einer theoretischen Ausbildung 80 Stunden Praxis vorsieht, erworben werden.

Der Beruf der Dentalhygiene aber bleibt von der Regelung weiterhin ausgenommen. Herr Bundesminister, wir regen an, dass bei Bedarf ein eigenständiger entsprechender Gesundheitsberuf etabliert wird.

Abschließend, geschätzte Damen und Herren: Mit diesem Zahnärztlichen Assistenz­gesetz wird endlich eine alte BZÖ-Forderung umgesetzt. (Beifall beim BZÖ.)

21.45


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister Stöger hat sich zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


21.45.09

Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé: Frau Präsidentin! Hohes Haus! Es ist heute tatsächlich ein wichtiger Tag für die zumeist Frauen, die bei den mehr als 4 700 Zahnärztinnen und Zahnärzten angestellt sind. Wenn Sie zum Zahnarzt oder zur Zahnärztin gehen, sehen Sie – zumeist – Frauen, die bisher rechtlich in völlig unsicherem Raum gearbeitet haben. Wenn Sie heute der Gesetzesvorlage die Zustimmung geben, gibt es erstmals ein Berufsgesetz für diese Frauen.

Lieber Abgeordneter Klikovits, es ist leider nicht wahr, dass nur zwanzig Jahre lang diskutiert worden ist. Schon im Jahr 1961, als man das Gesetz über die Regelung der


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