hört nicht erst irgendwann, sondern in kürzester Zeit abgestellt. Das kann ich nur immer wieder betonen. (Beifall bei der FPÖ.)
Herzlichen Dank und frohe Weihnachten! (Beifall bei der ÖVP.)
19.03
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Bartenstein. – Bitte.
19.03
Abgeordneter Dr. Martin Bartenstein (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Der Applaus meiner Fraktion, damit da kein Missverständnis aufkommt, galt den Weihnachtswünschen, aber nicht Ihrer Ablehnung dieses Gesetzes. – In der Tat: 175 Milliarden € an bleibenden Haftungen, was die Begrenzung anbelangt – zurzeit sind es 193 Milliarden € –, das sind enorme Summen, da machen wir uns nichts vor. Das ist das Dreifache des Bundesbudgets; das ist die Hälfte, rund 50 Prozent unseres Bruttoinlandsprodukts. Es ist jedoch wichtig, auch in diesem Bereich ein Mehr an Transparenz zu schaffen.
Wir haben es ja erlebt, obwohl das durch dieses Gesetz, genau genommen, nicht geregelt wird, beim Überraschungseffekt, dem sehr negativen Überraschungseffekt des Haftungsrahmens des Landes Kärntens für die Hypo: mehr als 20 Milliarden €. So etwas soll nicht wieder vorkommen! Daher also die Einbindung der Länder durch den Stabilitätspakt. Der Rahmen, der hier vorgegeben ist, macht Sinn, das geht absolut in die richtige Richtung.
Zufall oder nicht, wir beschließen das einige Stunden nach der leider zwar nicht verfassungsrechtlich, aber immerhin gesetzlich verankerten Schuldenbremse. Irgendwo gehört das eine ja zum anderen. Zu den Dimensionen auch noch ein kleiner weiterer Aspekt, weil wir natürlich im Zusammenhang mit der Schuldenbremse auch über den Eurorettungsschirm, über den EFSF, gesprochen haben und immer wieder sprechen werden. Zurzeit halten wir dort bei einen Rahmen von 220 Milliarden €, 220 Milliarden € für ganz Europa.
Hier stellen wir fest, dass der Bundeshaftungsrahmen für Exporte und vieles andere, im Übrigen auch für die ÖBB, meine sehr geschätzten Kollegen aus der sozialdemokratischen Fraktion, mit 193 Milliarden € zu bemessen ist. Das sind Summen, die sich wertmäßig durchaus miteinander vergleichen lassen, wo wir jedoch auf der einen Seite das kleine Österreich, auf der anderen Seite die Europäische Union mit 500 Millionen Bürgern als Referenz haben. (Beifall bei der ÖVP.)
19.05
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Kogler. – Bitte.
19.05
Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Ja, mehrere Gesetze werden unter einem verhandelt, wir können es also kurz halten. An sich ist die Methodik natürlich eine begrüßenswerte, auch aus unserer Sicht, was die Haftungsobergrenzen betrifft und das zugehörige Bundesgesetz, aber so viel Neues ist da ja jetzt in Wahrheit gar nicht drinnen, bis auf die Rechtsträger, die bis jetzt noch nicht erfasst waren.
Aber jetzt komme ich auf den Punkt: Wir werden uns das auch materiell anschauen und nicht nur von den Rahmengebungen her. Wir nehmen überhaupt keine Einschränkung wahr bei der ASFINAG zum Beispiel, was zukünftige schuldengerichtete Investitionen betrifft. Deshalb ist unsere Ablehnung hier der Sache und dem Inhalt nach be-
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