Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll137. Sitzung / Seite 225

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Die tatsächliche Beanspruchung lag Ende September bei 112 Milliarden € und ist damit signifikant niedriger als die festgelegte Obergrenze von über 193 Milliarden €.

Haftungsübernahmen von außerbudgetären Einrichtungen des Bundes, die dem Staats­sektor zugehören und im Verantwortungsbereich des Bundes liegen, werden erstmals berücksichtigt. Neue jährliche Berichtspflichten des Finanzministeriums an den Natio­nalrat werden die Kontrolle des Parlaments effizient halten können, weil das natürlich auch im Zusammenhang mit den Bundesrechnungsabschlüssen gesehen werden muss. Nicht mehr benötigte Haftungsrahmen werden im Rahmen des vorliegenden Sam­melgesetzes aufgehoben.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben mit dem Bundeshaushaltsgesetz, mit dem Stabilitätspakt mit den Ländern, mit den EU-Vorgaben, dem Sixpack, mit die­sem Bundeshaftungsobergrenzengesetz einen Rahmen, der uns erstmalig erlaubt, ei­ne mittelfristige Planung unserer Staatsfinanzen, die Stabilität der Staatsfinanzen zu gewährleisten. Zusammen mit der heutigen Beschlussfassung bezüglich der Schulden­bremse sind wir auf einem sehr, sehr guten Weg für stabile Finanzen, für eine sichere Zukunft. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abgeordneten Dr. Cap und Silhavy.)

19.12


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ing. Kaipel. – Bitte.

 


19.12.27

Abgeordneter Ing. Erwin Kaipel (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Mei­ne Damen und Herren! Die Novelle zum Finanzausgleichsgesetz umfasst im Wesentli­chen drei Punkte: Erstens: Die Ertragsanteile der Länder aus der Umsatzsteuer wer­den für die Jahre 2012 bis 2014 um 20 Millionen € pro Jahr angehoben zur Errichtung der Landesverwaltungsgerichtshöfe und zur Einführung der Transparenzdatenbank. Zweitens: Eine Korrektur der Getränkesteuer, bei der im Wesentlichen danach zu trachten war, dass es keine zu großen Verluste für einzelne Gemeinden gibt. Und drit­tens: Es wird in den Jahren 2012 bis 2014 Zweckzuschüsse von jährlich 15 Millionen € für Kinderbetreuung und sprachliche Frühförderung geben.

Erlauben Sie mir, dass ich ganz kurz noch den Blick auf eine Publikation richte, die sich mit der Situation der Gemeinden beschäftigt. In dieser wird dargelegt, dass in den nächsten Jahren die Ausgaben der Gemeinden die Einnahmen wesentlich übersteigen werden, und das in einer Situation, in der bereits jetzt zwei Drittel der Gemeinden Pro­bleme mit ihrem Budget haben. Die Ertragsanteile werden sich künftig sicherlich ma­ximal auf einer Seitenlinie bewegen, und die Kommunalabgaben werden aufgrund sin­kender Beschäftigungszahlen sinken.

Daher möchte ich darauf hinweisen, dass die Gemeinden die Lebensader für regionale Wirtschaft und regionale Beschäftigung sind, und das sollten wir auch unterstützen. Wir hätten die Möglichkeit, auch über das Finanzausgleichsgesetz den Gemeinden rasche Hilfe zu gewähren, indem wir im § 15 den Deckel für den Hebesatz der Grundsteuer entfernen oder zumindest anheben.

Es haben natürlich alle recht, die meinen, dass wir sparen müssen. Es ist gut, dass wir jede Ausgabe genau prüfen. Es wird aber am Ende ohne Einnahmen nicht gehen. Es haben auch all jene recht, die meinen, dass Österreich ein Hochsteuerland ist. Wenn wir aber genauer hinschauen, werden wir sehen, dass 90 Prozent der Einnahmen der Bundesfinanzministerin von den Lohnabhängigen kommen und 10 Prozent von Unter­nehmen und Kapital. Damit ist eindeutig nachgewiesen, worauf wir in Zukunft den Fo­kus zu legen haben. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

19.14


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Silhavy. – Bitte.

 


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