Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll140. Sitzung / Seite 190

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Ich halte es jetzt, heute bei der Beschlussfassung, für reichlich spät, dass das erst jetzt erörtert werden soll, aber wir werden uns das anschauen, wir werden ganz genau sehen, was dabei herauskommt. Heute geben wir dieser Gesetzesnovelle unsere Zustimmung. – Danke. (Beifall beim BZÖ.)

17.27


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Steindl. – Bitte.

 


17.27.24

Abgeordneter Konrad Steindl (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Frau Kollegin Schwentner, auch wenn es manchmal etwas länger dauert, eine Novellierung zu verabschieden, aber wichtig ist der Inhalt. Und der Inhalt ist bei diesem Chemikaliengesetz wirklich in Ordnung, findet breite Zustimmung im Hohes Haus, und ich glaube, dass ist das Maßgebliche.

Ich möchte dazu noch einige sachliche Inhalte hier vorbringen. Mit dem Inkrafttreten der REACH-Verordnung der EU wurde das geltende EU-Chemikalienrecht einer umfassenden Revision unterzogen und damit einer der weltweit modernsten Rege­lungsrahmen für chemische Stoffe geschaffen. Mit der darauf folgenden CLP-Verord­nung der EU wurde zudem ein internationales System zur Einstufung und Kenn­zeichnung chemischer Produkte geschaffen.

Sehr geehrte Damen und Herren! Ziel dieses EU-Chemikalienrechts ist es, Eigen­schaften von Chemikalien zu erfassen und schädliche Auswirkungen auf Gesundheit und Umwelt, die durch das Herstellen und Verwenden von Chemikalien entstehen können, zu minimieren. Alle Beteiligten in der Lieferkette, Hersteller wie Importeure, aber auch Verwender haben nunmehr sicherzustellen, dass sie Chemikalien produzieren, in den Verkehr bringen und verwenden, die die Gesundheit und Umwelt möglichst nicht nachteilig beeinflussen. Das war die große Herausforderung dieser Richtlinien und Gesetzesvorschläge.

Die heute zu beschließende Novelle zum österreichischen Chemikalienrecht sichert weiterhin die Spitzenposition Österreichs in diesem wichtigen Bereich der Umwelt­politik. Damit ist gewährleistet, dass die Weiterentwicklung und Implementierung dieses Rechtsbereichs in Europa von Österreich aktiv mitgestaltet wird. Auch für die betroffenen Unternehmen in unserem Land ist es wichtig, Informationen aus erster Hand zu erhalten und auch eigene Anliegen einspeisen zu können.

Sehr geehrte Damen und Herren! Die Novelle bringt eine Weiterentwicklung und Modernisierung bestehender nationaler Regelungen. Auch das Giftrecht wird dabei EU-fit gemacht und effizienter. Die Novelle legt rechtliche Rahmenbedingungen und anwenderfreundliche Begleitvorschriften fest und stellt die Durchführung und Überwachung von Giftrecht und neuem EU-Chemikalienrecht sicher.

Im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes sollen auf Verlangen auch Käufer von gefährlichen Chemikalien wie bisher Sicherheitsdatenblätter erhalten können – eine sinnvolle Klarstellung des Umweltausschusses, der diese Novelle, wie gesagt, einstimmig verabschieden konnte. – Besten Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der ÖVP.)

17.29


Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort gelangt nun Herr Bundesminister Dipl.-Ing. Berla­kovich. – Bitte.

 


17.30.23

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten


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