nen, für MitarbeiterInnen im Sozialamt, für ErzieherInnen – und, und, und – angeboten hat, um sie dafür zu sensibilisieren zu erkennen, wann eine Zwangsverheiratung stattgefunden haben könnte. (Abg. Grosz: Öfter als wir alle glauben!) All das sind wichtige Maßnahmen. Auch jene, die schon von Zwangsheirat betroffen waren oder die zwangsverheiratet hätten werden sollen (Abg. Grosz: Zwangsverheiratungen finden öfter statt, als wir alle glauben!), werden in sogenannten Peer Groups eingesetzt, um darauf hinzuweisen, was Anzeichen dafür sind, dass es sich um so ein Verbrechen handelt.
Was allerdings fehlt – und da stimme ich Ihnen zu –, das ist die Einrichtung einer Notwohnung. Wenn hier versprochen wurde, dass bis Ende letzten Jahres – und es ist ja auch im Regierungsübereinkommen festgehalten – diese Notwohnung eingerichtet werden soll, so hoffe ich doch, dass die Innenministerin den Vorschlägen, dem Konzept der Frauenministerin folgt (Zwischenruf bei der ÖVP) und wir diese Notwohnung jetzt endlich einrichten können.
Das ist wichtig, Kollege Hörl, für die Frauen. (Zwischenruf des Abg. Hörl.) Uns sind die Migrantinnen sehr wichtig, und daher bin ich überzeugt, dass wir noch im nächsten halben Jahr zu dieser Notwohnung kommen – und zwar mit gerecht aufgeteilten finanziellen Mitteln, denn die Frauenministerin alleine wird mit ihren 11 Millionen die Mittel nicht aufbringen können.
Die Frauenministerin hat ihre Aufgabe gemacht. Ich hoffe, dass das Innenministerium folgen wird. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf des Abg. Mag. Donnerbauer.)
19.35
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort gemeldet ist die Frau Bundesministerin. – Bitte schön.
19.35
Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst Gabriele Heinisch-Hosek: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte Ihnen den Stand der Verhandlungen, bei dem wir stehen, nicht vorenthalten. Es gibt eine aktuelle Entwicklung. Sie wurde angedeutet. Es wird vom Innenministerium eine Einrichtung – Räumlichkeiten – zur Verfügung gestellt. Wir müssen nur die nächsten Schritte auch noch gehen: Wie können wir aus einer Wohnung eine Interventionsstelle machen, die auch mit Personal besetzt ist? Wir sind uns noch nicht ganz einig, wer die Kosten zu tragen hat, obwohl wir uns seinerzeit schon ausgemacht hatten, dass es halbe-halbe sein muss, weil es sonst nicht möglich ist.
Ich gehe jetzt davon aus, dass die Errichtungskosten das BMI übernehmen wird. Wir hatten sie seinerzeit mit 80 000 € betitelt, der laufende Betrieb würde je an die 150 000 € kosten. Wenn wir diese Interventionsstelle nach dem Muster der Interventionsstelle für Betroffene von Frauenhandel einrichten wollen – mit acht bis zehn Betreuungsplätzen –, dann werden wir diese nächsten Schritte demnächst diskutieren.
Ich bin erfreut über diesen ersten Schritt. Vor zwei Monaten hat die Frau Innenministerin von mir ein sehr umfassendes Konzept nach dem Muster der Interventionsstelle für Betroffene von Zwangsheirat in Berlin erhalten, die seit über 20 Jahren existiert und mit der sichergestellt ist, dass im Bereich einer Großstadt eine anonyme Einrichtung rund um die Uhr für Frauen vorhanden ist. Bis heute ist der Ort dieser Einrichtung – ich durfte sie selbst besuchen – noch nicht bekannt.
Ich plädiere dafür und appelliere auch an alle, die dieses Thema diskutieren, dass es ganz wichtig ist, zu gewährleisten, dass Mädchen und junge Frauen bestmöglich geschützt sind. Und dass das Bisherige zu wenig ist – es wurde schon angesprochen –, wurde von uns beiden beziehungsweise auch vom Innenministerium erkannt. Es war nicht immer so, dass wir einer Meinung waren, jetzt sind wir einer Meinung: Es soll eine zentrale Stelle geben, weil angeschlossen an Plätze in einem Frauenhaus nicht
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