Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll144. Sitzung / Seite 63

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werden kann. Damit sind wir nicht durchgekommen, aber wir haben geschafft, dass auf europäischer Ebene Gespräche aufgenommen werden sollen, dass auf europäischer Ebene allen ein Sammelsystem zur Verfügung gestellt wird.

Auch die Fristen haben wir verändert. Ursprünglich stand in dem Antrag drinnen, dass die Fristen, die an und für sich laut Verordnung für zwölf Monate vorgesehen sind, sich auf elf Monate verkürzt hätten. Das haben wir angesprochen, und das haben wir verändert – und vieles mehr. Ich erspare Ihnen jetzt die Aufzählungen, die können Sie auch im Entschließungsantrag und im Abänderungsantrag und in Abänderungen nachlesen.

Aber so zu tun, als wäre hier nicht einiges erledigt worden, und so zu tun, als würde hier nicht ein Bewusstsein bestehen, dass der Identitätsnachweis ein Problem ist (Abg. Scheibner: Ja, das hätten Sie durchsetzen können! Hätten Sie halt Nein gesagt!), dass die Kosten für das Onlinesammelsystem ein Problem sind, das ist leider wirklich Realitätsverweigerung.

Und es ist auch so, Herr Kollege Widmann, wenn Sie die aktuellen nationalen Volks­begehren zum Vergleich heranziehen, dass man da schon unterscheiden muss: Bei der Europäischen Bürgerinitiative handelt es sich um eine – unter Anführungszeichen – „private“ Sammlung durch Initiativen auf der Straße oder online. Bei den Volks­begehren, die wir hier in Österreich jetzt haben, handelt es sich noch immer um eine amtliche Sammlung, das heißt, man muss zu einem Magistrat, auf die Gemeinde gehen und dort auch einen Ausweis vorweisen. Es ist ja nicht so, dass man in Öster­reich keinen Ausweis vorweisen muss (Zwischenrufe der Abgeordneten Mag. Widmann und Scheibner), nicht den Reisepass, da gebe ich Ihnen ja vollkommen recht; das haben wir auch hier mit hineingenommen und verändert.

Ich gebe Ihnen auch vollkommen recht, dass man auch im österreichischen System einiges verändern muss, und da bin ich auch bei Ihren Forderungen, was die direkte Demokratie betrifft. Ich weiß nicht, woher sie es nehmen, dass wir nur dann für direkte Demokratie sind, wenn es uns passt. (Abg. Strache:  abgelehnt unsere Anträge! Sie haben unsere Anträge  abgelehnt!)

Herr Kollege Strache, wenn Sie im Verfassungsausschuss des Öfteren auftauchen würden, dann wüssten Sie, dass Ihre Anträge zur direkten Demokratie dort noch gar nicht verhandelt worden sind. (Abg. Strache: Hier im Haus!) – Da gab es noch keine, die zur Abstimmung kamen. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Strache.) – Da gab es noch keine; es gibt Anträge, die liegen im Verfassungsausschuss, die müssen im April erledigt werden.

Eines muss ich Ihnen schon sagen, wenn Sie hier immer danach rufen, dass direkte Demokratie einzurichten und das Volk einzubinden sei. Da gebe ich Ihnen vollkommen recht, da sind wir auch nicht so weit auseinander. Aber Ihre Haltung dazu und Ihre eigentliche Motivation dahinter sind auch sehr leicht zu erkennen. Wenn Sie in Aschermittwoch-Reden und auch in anderen öffentlichen Aussagen direkte Demokratie immer nur damit verwechseln, dass Sie – wenn Sie angeblich irgendwann einmal in der Regierung sind – das Volk befragen werden oder Volksabstimmungen durchführen werden über genau die Punkte, die Ihnen nicht passen, aber von denen Sie noch überhaupt nicht wissen, wie die Österreicherinnen und Österreicher dazu stehen, dann ist das nicht mein Verständnis von direkter Demokratie. (Abg. Ing. Hofer: Das werden wir sehen! – Abg. Strache: Das Volk entscheidet!)

Mein Verständnis von direkter Demokratie ist, dass die Bürgerinnen und Bürger – und zwar nicht nur die Österreicherinnen und Österreicher, sondern alle, die von den Regelungen betroffen sind; das heißt: auf Bezirksebene die Menschen, die im Bezirk leben, unabhängig von der Staatsbürgerschaft, auf Gemeindeebene die Menschen, die


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