Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll144. Sitzung / Seite 109

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betreiben. Sie macht das hervorragend mit dem Projekt AMA-Gütesiegel. Die Men­schen werden über Herkunft, Qualität und natürlich auch über die Frische der Lebens­mittel bestens informiert. (Zwischenruf des Abg. Huber.) Wir haben heute bereits ge­hört, dass ein hoher Bekanntheitsgrad vorhanden ist. Wir haben damit ein öster­reichisches Qualitätssiegel, das staatlich anerkannt ist, das von der EU-Kommission notifiziert und genehmigt wurde (Abg. Huber: Das Gütesiegel ist ...! Dazu brauchen wir keine AMA!)

Wenn Sie sich einmal mit Markenentwicklung befasst haben, dann wissen Sie, dass dazu Know-how notwendig ist, dass das viel Geld kostet, dass es Zeit braucht, bis eine Marke am Markt wirklich Anerkennung findet. (Abg. Huber: Wozu brauche ich da eine AMA dazu?) Mit dem Gütesiegel haben wir ein Qualitätssiegel in Händen, das weit mehr als eine Marke ist: Es verfügt über ein großes Vertrauen bei den Konsumentin­nen und Konsumenten und bietet auch Orientierung. Da steckt ein Wert dahinter, und den wollen Sie mit Ihrem Antrag einfach so infrage stellen. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Huber.)

Ich rede jetzt gar nicht über die erfolgreiche Außenhandelsbilanz, die auf die Marke­ting­arbeit zurückzuführen ist. Wir exportieren mittlerweile schon mehr österreichische Lebensmittel, als wir Lebensmittel aus dem Ausland importieren.

Die erfolgreiche Arbeit der AMA Marketing könnte mit Sicherheit von keiner privaten Agentur besser oder vor allem wirtschaftlich erfolgreicher vonstattengehen. Genau das wissen Sie auch, Herr Abgeordneter. Genau das wissen Sie, und darum nehme ich diesen Antrag gar nicht ernst. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

13.46


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort hat sich Herr Bundesminister Dipl.-Ing. Berla­kovich gemeldet. – Bitte.

 


13.46.26

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zum Antrag des Abgeordneten Spadiut: Es ist so, dass bei der Abwicklung von Zuchtrinderverkäufen über einen Zuchtverband Gewährleistungs­bestim­mungen aufgelegt sind, die auch gelten. Sie sollen dem Käufer ein höheres Maß an Sicherheit geben. Das ist schon ein ernstes Thema. Es geht ja um die Gewähr­leistung, dass auch der Käufer Sicherheit hat – da hat er vollkommen recht –, aber das ist über diese Bestimmungen gesichert. Im Übrigen steht es bei rein privater Abwick­lung eines Kaufes den Vertragspartnern frei, zusätzliche zivilrechtliche Vereinbarungen zu treffen, die über das normale Maß der Haftung des ABGB hinausgehen. Das heißt, die Möglichkeiten gibt es, und sie werden auch angewendet. Die Zuchtverbände selbst haben großes Interesse daran, dass das Zuchtmaterial in Ordnung ist.

Ich darf im Übrigen darauf verweisen, dass Österreich gerade in der Rinderzucht im internationalen Spitzenfeld liegt, top ist. Die Auswirkung davon ist, dass wir sehr viele Zuchtrinder verkaufen – auf den russischen Markt, aber insbesondere in steigendem Maße auf den türkischen Markt. Exzellente Beziehungen mit sehr guten Preisen für die österreichischen Rinderzüchter – diese Leistungsfähigkeit und diesen hohen Standard wollen wir auch in Zukunft erhalten.

Zur AMA ist generell zu sagen, dass es unbedingt notwendig ist, dass wir eine Zahl­stelle haben, die die ganzen EU-Zahlungen abwickelt. Das macht die AMA als Zahlstelle und das ist nach EU-rechtlichen Vorgaben auch notwendig. Wenn sie nicht AMA heißt, heißt sie anders, wir brauchen aber eine derartige Zahlstelle.

 


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