Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll144. Sitzung / Seite 134

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ordneter Ing. Westenthaler, hat in seiner Rede behauptet, § 21 Abs. 3 wäre nicht geändert worden. (Abg. Ing. Westenthaler: Ist er eh nicht!) – Diese Aussage ist nachweislich falsch. (Abg. Ing. Westenthaler: Wo ist er geändert worden?)

Richtig ist vielmehr, dass § 21 Abs. 3 massiv geändert wurde, und zwar eingeschränkt wurde auf Straftaten, die weltanschaulich oder religiös motiviert sind. (Abg. Ing. Wes­tenthaler: Das ist nicht wahr!) Und das ist eine massive Änderung, Herr Abgeordneter. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Ing. Westenthaler: Das war ein Redebeitrag! Das war alles andere, nur keine tatsächliche Berichtigung!)

14.56


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort hat sich Frau Bundesministerin Mag. Mikl-Leitner gemeldet. Ich mache darauf aufmerksam, dass wir in 4 Minuten wegen des Aufrufs des Dringlichen Antrages unterbrechen müssen. – Bitte. (Bundesministerin Mag. Mikl-Leitner hat Probleme mit der Justierung des Mikrofons. – Abg. Ing. Wes­tenthaler: Jetzt ist alles hin!)

 


14.56.00

Bundesministerin für Inneres Mag. Johanna Mikl-Leitner: Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben heute eine äußerst wichtige und sensible Materie auf der Agenda, die Vorredner haben das bereits unter Beweis gestellt, aber ich glaube, keiner von uns kann hier sagen, dass sich die Welt in den letzten Jahren und Jahrzehnten nicht verändert hätte und dass vor allem die moderne Technologie natürlich auch die Art von Kriminalität verändert hat. Da sich gerade die Kriminalität verändert hat, stellt das letztendlich auch für die Polizei eine neue Herausforderung dar – eine neue Herausforderung, wo wir einfach Antworten brauchen. Daher ist es wichtig und notwendig, die Novellierung dieses Sicherheitspolizeigesetzes vorzu­nehmen.

In aller Kürze machen, um hier auch mit der Redezeit auszukommen. Mir ist es im Speziellen wichtig, vor allem dafür Sorge zu tragen, unseren Sicherheitsbehörden jene Instrumentarien zur Hand zu geben, die sie letztendlich auch brauchen, um nicht nur Kriminalität aufklären, sondern vor allem auch terroristische Gefahren abwenden zu können. Aber selbstverständlich ist es mir im gleichen Ausmaß wichtig, den Daten­schutz hochzuhalten, weiterhin die Privatsphäre zu garantieren und vor allem auch die Bevölkerung vor terroristischen Gefahren zu schützen.

Bei all den Instrumentarien, die wir eingeführt haben – ich erinnere an die Erweiterte Gefahrenforschung für Einzeltäter, weil in den letzten Jahren der Trend einfach zeigt, dass die Zahl der Einzeltäter zunimmt, oder an die Datenverschneidung, die einfach wichtig und notwendig ist –, spielt der Rechtsschutzbeauftragte eine ganz wichtige Rolle, weil er nämlich das Okay zur Erweiterten Gefahrenforschung geben muss, weil er bei einer Datenüberschneidung auch informiert werden muss und eine Frist von drei Tagen eingeräumt bekommt. Das heißt, der Rechtsschutzbeauftragte, der unabhängig und weisungsfrei ist, spielt hier eine ganz wichtige und entscheidende Rolle.

Sie alle wissen auch, dass in der Verfassung festgeschrieben ist, dass wir einen Rechtsschutzbeauftragten brauchen, dass wir damit keinen Richter beauftragen können. Und selbstverständlich ist der Rechtsschutzbeauftragte auch immer dazu ver­pflichtet, einen Tätigkeitsbericht zu legen. Das wird letztlich auch Jahr für Jahr regel­mäßig getan. Tun wir nicht so, als ob diese Novellierung überbordend wäre, als ob sie irgendwie weit überzogen wäre! Nein, diese Novellierung ist in keiner Weise über­zogen. Es handelt sich hier in keiner Weise um Lausbubenstreiche, es handelt sich


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