Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll150. Sitzung / Seite 36

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nommen worden sind, das zu ändern, es hat sich aber keine verfassungsmäßige Mehrheit in diesem Haus gefunden. Ich weise darüber hinaus darauf hin, dass für Ver­fassungsänderungen nicht nur diese Kammer zuständig ist, sondern auch der Bun­desrat.

Mein Ziel ist es, gemeinsam mit den Ländern in einem gemeinsamen Prozess das umzusetzen, was die Bevölkerung braucht. Wenn 78 Prozent der Bevölkerung meinen, wir brauchen mehr Bundessteuerung, dann möchte ich das auch unterstützen, ich brauche aber parlamentarische Mehrheiten dazu – und dafür werbe ich.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Dr. Belakowitsch-Jenewein.

 


Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein (FPÖ): Frau Präsident! Herr Bundesminister! Seit ungefähr eineinhalb Jahren ist die Vorarlberger Landesregierung bemüht, den Status einer Modellregion zu erreichen, indem sie versucht, die Ärztekammer außen vor zu lassen. Es soll eben nur noch Einigungen zwischen den Sozialversicherungsträgern und einzelnen Ärzten geben.

Können Sie in Ihrer Funktion als Bundesminister ausschließen, dass es zu einer Änderung des ASVG kommen wird und dass Einzelverträge mit einzelnen Ärzten auch in Zukunft in Österreich kein Thema sein werden, damit die Versorgung der Bevölkerung auch wirklich sichergestellt bleibt?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé: Zur konkreten Frage betreffend Modellregionen: Ich habe für Vorarlberg immer ganz deutlich gesagt, man kann im Land alle Modelle entwickeln, es braucht nur zwei Voraussetzungen. Erste Voraussetzung ist die Zustimmung der Sozialversicherung durch die Gebietskranken­kassen, diese Zustimmung braucht es, und die zweite Voraussetzung ist, Land und Gebietskrankenkassen sollen sich darauf einigen. Das wird dann möglich sein, wenn sie ihre Partner im Gesundheitsbereich miteinbinden.

Zur Frage, ob ich sicherstellen kann, dass sich das ASVG nicht ändert: Es ist Sache dieses Hauses, das ASVG zu ändern. Das wird hier in diesem Haus entschieden.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Hechtl.

 


Abgeordneter Johann Hechtl (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! In der Gesundheitspolitik in Österreich ist die Spitalsreform ein großes und wichtiges Thema. Wie man den Medien in letzter Zeit entnehmen kann, ist Ihnen dahin gehend sehr viel Positives gelungen. Reformen bringen immer Veränderungen mit sich, und so ist auch in meinem Heimatbezirk Neunkirchen und auch in der Stadt Neunkirchen, die seit 113 Jahren ein Krankenhausstandort ist, aufgrund von Medienberichten über den Rechnungshofrohbericht einige Verunsicherung eingetreten.

Meine Frage im Rahmen der Spitalsreform lautet daher: Müssen kleinere Spitäler auf­grund dieser Reform um deren Existenz fürchten beziehungsweise ist nach einer Spitalsreform auch in den ländlichen Bereichen die beste Gesundheitsversorgung gesichert?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé: Herr Abgeordneter Hechtl, ein Spital, das sich nicht verändert, das sich nicht auf Patientinnen und Patienten konzentriert, hat tatsächlich ein Problem. Ich gehe davon aus, dass das Krankenhaus in Ihrer Region in 113 Jahren große Veränderungen erlebt hat und auch in Zukunft Veränderungen erleben wird. Wenn es dort Personal gibt – und davon gehe ich an


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