Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll150. Sitzung / Seite 116

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Der nächste Unsinn: die Kriminellen, Sie kennen die Studien. Frau Kollegin Hakl, Sie wissen, dass in Deutschland untersucht wurde, ob sich die Aufklärungsquote mit der Vorratsdatenspeicherung geändert hat. – Nein, die Aufklärungsquote ist gleich geblieben. Das hat einen Grund, man kann sich relativ einfach gegen die Vorratsdaten­speicherung schützen durch verschlüsselte IP-Adressen und durch anonyme Wertkar­tenhandys. Das heißt, diejenigen, die Sie vermeintlich ins Visier nehmen, werden sich schützen, und was bleibt, ist die Missbrauchsgefahr für die Bürgerinnen und Bürger.

Daher ist klar, die Vorratsdatenspeicherung ist abzulehnen, sie ist ein Eingriff in Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention, Recht auf Privatleben, sie ist nicht verhältnismäßig, sie wird ihrem Zweck nicht gerecht und sie ist nicht das gelindeste Mittel. – Danke schön, meine Damen und Herren. (Beifall bei Grünen und FPÖ.)

14.31


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Grosz. 3 Minu­ten Redezeit. – Bitte.

 


14.31.58

Abgeordneter Gerald Grosz (BZÖ): Dieses Abkommen, sehr geehrter Herr Präsident, Hohes Haus, ist ja an sich nichts Schlechtes. Das Abkommen hat Vorteile. Es ermöglicht, Computer-Hacking, Kinderpornographie, Tatbestände in Österreich zu bekämpfen, auch europaweit zu bekämpfen, die wir bekämpft haben wollen. Das Problem ist die Umsetzung dieses Übereinkommens. Und da sind wir ein gebranntes Kind, sehr geehrte Damen und Herren von der Österreichischen Volkspartei und von der Sozialdemokratie.

Kollege Steinhauser hat es richtigerweise gesagt, in wenigen Tagen, am 1. April – Scherz! – tritt die Vorratsdatenspeicherung in Kraft. Und gerade diese Vorrats­datenspeicherung wurde ja deswegen eingeführt, weil man Terrorismus und große Kriminalität bekämpfen wollte. Unter dem Vorwand der Terrorismusbekämpfung und der Bekämpfung der organisierten Kriminalität hat man unzulässigerweise in die Grund- und Menschenrechte von unbescholtenen Personen in dieser Republik eingegriffen, und das ist ja das Problem.

Sie unterzeichnen ein Übereinkommen, wo Sie sich dazu verpflichten, Kinderporno­graphie zu bekämpfen, wo Sie sich dazu verpflichten, Computerkriminalität ordnungs­gemäß zu bekämpfen. Aber wie sieht die Umsetzung aus? Und da ist dieses Haus ein gebranntes Kind, weil wir ja nicht wissen, ob hier dieses Übereinkommen mit Maß und Ziel umgesetzt wird oder ob Sie das einmal mehr wie bei der Vorratsdatenspeicherung als Vorwand nehmen, direkt in die Grundrechte der Menschen einzugreifen.

Ich sage Ihnen eines: Dieser 1. April, diese Vorratsdatenspeicherung ist der Sündenfall in der Geschichte Österreichs, auch ein Sündenfall in unserer Demokratie, was die Grund- und Freiheitsrechte der Menschen betrifft. Am 1. April greifen Sie in persönliche und private Daten ein, speichern diese über mehr als sechs Monate, auch von unbescholtenen Menschen. Und nur Gott weiß, wofür Sie diese Daten verwenden.

Ich habe nämlich kein Vertrauen mehr in die Österreichische Volkspartei, die es mit den Grundrechten nicht so genau nimmt. (Beifall beim BZÖ.)

Ich habe kein Vertrauen in die Österreichische Volkspartei, die mit zweierlei Maß misst. Ich habe kein Vertrauen in die Österreichische Volkspartei, die die Justiz missbraucht, wenn es darum geht, missliebige Oppositionsabgeordnete zu verfolgen, aber dann wehleidig aufjault, wenn sie einmal eine Retourkutsche von der roten Wiener Staatsanwaltschaft bekommt. (Abg. Kößl: Hör auf mit dem Kasperltheater!) Ich habe kein Vertrauen in diese Volkspartei, die sich die Instrumente des Staates dann zurecht-


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