Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll150. Sitzung / Seite 135

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Entlastung als Anschlag auf die Grundfreiheiten kritisiert worden. Mein Ziel war es dann, aus dieser Doppelmühle heraus doch noch eine gute, eine zufriedenstellende Lösung zu finden. Nach der Beratung mit Experten haben wir schließlich im Justiz­ausschuss eine gute Lösung erzielt. Und das, Herr Abgeordneter Grosz, war mit Sicherheit keine Justiz nach dem Motto „Wünsch dir was!“, sondern wirklich eine gute Lösung unter Beiziehung der Justizsprecher der Parlamentsfraktionen – ausge­nommen jener des BZÖ – und unter Beiziehung von Experten.

Diese Lösung, die wir erzielen konnten, hält an der grundsätzlichen Trennung zwischen der Verfahrensführung durch die Staatsanwaltschaft und der Kontrolle durch das Gericht fest, aber das Verfahren zur Sicherung sichergestellter Unterlagen wird dabei klarer und transparenter geregelt. Letztendlich soll ja das Berufsgeheimnis jener Berufsgruppen, deren Aussageverweigerungsrecht schon derzeit durch ein mit Nichtigkeit bedrohtes Umgehungsverbot anerkannt ist, umfänglich geschützt werden.

Ich bedanke mich für den konstruktiven Geist in den Verhandlungen des Justizaus­schusses, wodurch es dann letztlich wirklich möglich geworden ist, eine sehr gute Lösung gemeinsam zu finden. Ich begrüße es daher auch, dass durch einen Abän­derungsantrag gegenüber der geltenden Rechtslage unmissverständlich klargestellt wird, dass dieser Schutz von Berufsgeheimnissen und damit das Vertrauen der Betrof­fenen auch dann gewahrt bleibt, wenn der betroffene Berufsgeheimnisträger selbst der Tat beschuldigt wird.

Lassen Sie mich auf den Zusammenhang zwischen der Stellungnahme des Oberlandesgerichtes Graz und § 112 StPO eingehen.

Es war im Begutachtungsentwurf eine Änderung des § 112 StPO vorgesehen, und diese Änderung wurde vom OLG Graz kritisiert. Das wurde von meinen Mitarbeitern im Haus zum Anlass genommen, sich diesen § 112 StPO noch einmal anzusehen und noch weitergehende Änderungen vorzunehmen, eben vor dem Hintergrund, das Verfahren zu beschleunigen, gerade in den großen Wirtschaftsstrafsachen, und vor dem Hintergrund, diese Bestimmung auch besser auszugestalten, klarer auszu­gestal­ten, unmissverständlicher auszugestalten.

Wir sind nämlich nicht – Gott sei Dank nicht, Herr Abgeordneter Steinhauser – zur alten Rechtslage zurückgekehrt, sondern wir haben – und das halte ich für sehr wichtig – diese jetzt zu beschließende Regelung klarer gefasst und auch Dinge eingebaut, die zwar in der Praxis weitgehend üblich sind, etwa dass der Richter auch den Betroffenen bei der Sichtung beizieht – das wird in der Praxis meistens so gehandhabt –, rechtlich aber nicht verankert sind. Dieser Punkt wurde nun rechtlich verankert, und das halte ich im Sinne der Rechtssicherheit für ganz wichtig. Deshalb ist das sogar eine Verbesserung im Vergleich zur alten Regelung, was eben sehr zu begrüßen ist.

Aber eines möchte ich auch noch klarstellen, Herr Abgeordneter Grosz. Sie haben davon gesprochen, dass ein ehrenwerter Richter wieder Herr des Vorverfahrens sein soll. Dazu möchte ich schon festhalten, dass auch die Staatsanwälte ehrenhafte Personen sind, die sehr gute Arbeit leisten. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und SPÖ. – Abg. Grosz: Nicht alle! Fragen Sie Ihre eigene Fraktion, fragen Sie den Herrn Kopf und den Herrn Amon!)

15.29


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Mag. Ikrath zu Wort. – Bitte.

 


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