Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll150. Sitzung / Seite 139

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sagen, wir haben als Fraktion damals nicht zugestimmt, weil wir das als nicht ernsthaft betrieben gesehen haben, was Böhmdorfer umgesetzt hat.

Leider Gottes hat sich das bewahrheitet, wir haben ein Problem. Wir suchen jetzt überall Staatsanwälte, haben zu wenig Staatsanwälte. Es kommt aus dem Bundes­ministerium für Inneres leider Gottes – und das ist ein großer Nachteil, Kolleginnen und Kollegen – nicht die entsprechende Unterstützung für die Staatsanwaltschaft, um da wirklich stringent vorzugehen. Daher haben wir momentan das Problem, dass eine Unzahl von Verfahren anhängig ist, die nur sehr schleppend erledigt werden können. Das liegt weniger an der Staatsanwaltschaft, sondern vielmehr an der fehlenden Unterstützung für die Staatsanwalt durch das BMI und die dort zur Verfügung gestellten Personen.

Für die BAWAG-Aufklärung beispielsweise waren 120 Beamte abgestellt, bei anderen großen Verfahren, die derzeit anhängig sind, sind es gerade mal zehn bis zwölf – daran kann man sehen, dass es da anders zugehen muss. Das ist wenig lustig, und ich glaube, dass weder das Bundesministerium für Inneres noch das Justizministerium es sich letztlich verdient haben, sich mit diesen Umständen mehr oder weniger so herum­zuschlagen.

Frau Bundesministerin, wir akzeptieren, wir wissen, dass Sie alles dazu beitragen, dass wir mehr Staatsanwälte bekommen, der Markt gibt sie ja teilweise nicht her, aber das ist auch etwas, das hausgemacht ist. Es war Böhmdorfer, der vom Konzept her aus meiner Sicht mehr oder weniger in völlig unverantwortlicher Art und Weise die Situation so eingetaktet hat, wie wir sie jetzt lösen müssen, und das darf man sicherlich nicht vergessen, wenn wir diese Reform beschließen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

15.39


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Dr. Fichtenbauer gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


15.40.23

Abgeordneter Dr. Peter Fichtenbauer (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Die Sache ist eigentlich zu komplex und würde zu viel Aufmerk­samkeit erfordern, um sie hier in wenigen Minuten adäquat behandeln zu können. Ich versuche daher ein paar wesentliche Dinge zu wiederholen, zu sagen, was ich schon öfters gesagt habe und auch künftig noch sagen werde.

Es gibt offenkundig kein Bewusstsein in der Legistik und auch in der einschlägigen Verwaltung, dass dem dialektischen Widerspruch zwischen Rechtsstaat, in Form der Wahrung von Grund- und Freiheitsrechten, und Verfahrensinteressen gerecht wird.

Was heißt „Grundrechte“? – Grundrechte sind ein Verzicht des Staates auf Macht­ausübung. Es ist ein bewusster Akt, einen sogenannten weißen Fleck in der Fähigkeit des Zugriffes auf den Bürger einzuräumen, gesetzlich abzusichern. Und wie die letzten Wochen gezeigt haben, ist dieser Rechtszustand eigentlich ständig Gegenstand einer Gefährdung. Der Gegenstand, über den wir reden, ist der Konflikt zwischen schnellem Prozess und rechtsstaatlichem Prozess. Es ist ja nicht von ungefähr gekommen, dass durch eine Stellungnahme des Oberlandesgerichts Graz ein bestimmter Drall in die Sache gebracht worden ist, und es ist der Frau Bundesministerin für Justiz hoch anzurechnen, dass sie in den Diskussionsprozess eingetreten ist, zu Recht auf Distanz zum Erstentwurf gegangen ist, der in scharfe Kritik gezogen worden ist. Damit steht heute eine gute Lösung zur Beschlussfassung bereit.

Ansonsten kann ich nur sagen, dass ich dem Kollegen Peter Wittmann vollinhaltlich recht gebe. Es ist ein staatsrechtlich verderblicher und gesellschaftswidriger Vorgang, die Auseinandersetzung über politische gewünschte oder ungewünschte Zustände


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