Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll150. Sitzung / Seite 155

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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ursula Haubner, Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen

betreffend die Notwendigkeit von Maßnahmen zur sofortigen Einrichtung und Frei-schaltung der Hotline 116000 für vermisste Kinder!

eingebracht im Zuge der Debatte zu Tagesordnungspunkt 11, Sammelbericht des Ausschusses für Petitionen und Bürgerinitiativen über die Petitionen Nr. 63, 66, 67, 69, 73, 98, 104, 112 und 113, 117, 121, 124, 126 und 127, 130 bis 134, 136, 144, 146 und 151 sowie über die Bürgerinitiativen Nr. 32 und 33 (1688 d.B.) in der Sitzung des Nationalrates vom 29.03.2012

Mit der gegenständlichen Petition „Stoppt Sexhandel mit Kindern und Jugendlichen“ fordern werden unter anderem nachstehende Forderungen aufgestellt:

„(1) den Ausbau von spezialisierten und kindergerechten Hilfe- und Betreuungs­angeboten für Opfer von Kinderhandel,

(2) die Schulung und Vernetzung spezifischer Berufsgruppen wie u. a. Polizei, Jugendwohlfahrt und Asylbehörden, um sowohl die Identifizierung von Opfern als auch von Tätern zu erhöhen, sowie

(3) die Sensibilisierung der österreichischen Bevölkerung und die Einrichtung einer öffentlichen Hotline/eines Meldesystems.“

Gerade was den Bereich „Einrichtung einer Hotline“ in Zusammenhang mit vermissten Kindern betrifft ist die österreichische Bundesregierung weiterhin säumig.

Diese Hotline 116000 sollte vermissten Kindern und deren Eltern Hilfe und Unter-stützung anbieten und stellt den potentiell lebensrettenden Kontakt dar.

Leider wurde laut einem Bericht der Europäischen Kommission in einigen Mitglied­staaten nicht eingerichtet! Darunter auch Österreich.

Nunmehr hat die Europäische Kommission insofern den Druck erhöht, indem sie eine legislative Maßnahme in Aussicht stellte, sollte sich an diesem Zustand der Nicht­umsetzung nichts ändern.

Zur Geschichte:

Dem ÖVVP - Österreichische Verband zur Suche von vermisste Personen wurde im September 2010 entscheidungsgemäß durch die RTR die Hotline 116000 für vermisste Kinder zugeteilt.

Die Telekom Austria als einziger Netzbetreiber in Österreich der die Einrichtung auch technisch umsetzen kann, stellte dem ÖVVP einen Kostenvoranschlag für die Ein­richtung der Hotline 116000.

Laut diesem Kostenvoranschlag sollte der ÖVVP eine einmalige Einrichtungsgebühr von 12.250,- Euro bezahlen, noch dazu eine monatliche Gebühr von 166,- Euro zusätzlich zu den Grund und Gesprächsgebühren.

Da die Hotline 116000 für alle Anrufer kostenlos ist müsste der ÖVVP auch noch diese anfallenden Kosten übernehmen. Summa summarum würde dem ÖVVP als gemein­nützigen Verein, der wie so viele gemeinnützigen Organisationen auf Spenden ange­wiesen ist das betreiben der Hotline einen monatlichen Kostenaufwand von weit über 1000 Euro bescheren.

Wegen Erfolglosigkeit hat der ÖVVP mittlerweile die zugeteilte Nummer wieder zurückgelegt und liegt offensichtlich wieder beim Regulator RTR zur Zuteilung auf.

 


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