Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll150. Sitzung / Seite 178

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Musterland der Demokratie und Rechtstaatlichkeit dies anwendet: Na, dann ist das eben bedauerlich. Und: Ja muss denn das sein?! – Aber das ist dann auch schon alles, was man daran findet.

Das ist zu kritisieren! Wir unterstützen diesen Antrag, aber es wird nichts – leider nichts – an der Doppelbödigkeit der Moral bei solchen Dingen lösen und nicht verhin­dern, dass ganz einfach dort, wo man der Meinung ist, dass man kritisieren kann, auch kritisiert wird, dass man jedoch dort, wo man der Meinung ist, dass man sich mit demjenigen nicht anlegen will, auch die Augen verschließen wird. Und dann wird das weiter passieren! (Beifall beim BZÖ.)

17.52


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Csörgits. – Bitte.

 


17.52.49

Abgeordnete Renate Csörgits (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Mein Redebeitrag beschäftigt sich mit der Regierungs­vor­lage 1672, also dem Abkommen der Republik Österreich mit der Internationalen Anti-Korruptionsakademie im Zusammenhang mit dem Amtssitz dieser internationalen Einrichtung.

Ich darf kurz in Erinnerung rufen, dass es anlässlich einer Generalversammlung der Interpol im Jahre 2006 zu dem Beschluss kam, eine Anti-Korruptionsakademie als Bildungseinrichtung für Korruptionsbekämpfung der 186 Mitgliedsländer der Inter­nationalen Polizeiorganisationen zu gründen. Ich darf ebenfalls in Erinnerung rufen, dass es im März 2011 zur Gründungssitzung der IACA hier in Wien kam. Ich freue mich daher auch, dass es gelungen ist, dass dieses wichtige Institut in unserem Lande angesiedelt ist, weil das heißt, dass Österreich eine noch wichtigere Bedeutung im Zusammenhang mit der österreichischen Rolle bei internationalen Organisationen erlangt hat.

Derzeit sind in dieser Akademie zirka 15 Personen beschäftigt. Je nachdem, wie sich der Bereich der Ausbildungsprogramme entwickelt, ist zu erwarten, dass 50 bis 60 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in dieser wichtigen Organisation beschäftigt sein werden. Was wird dort angeboten? – Es werden maßgeschneiderte Schulungsmaß­nah­men speziell für die Bedürfnisse von bestimmten Organisationen, Firmen und Gruppen oder für ganz bestimmte Personen angeboten.

Ich freue mich darüber, dass es heute zu dieser Beschlussfassung kommt, denn dies ist ein wichtiger Beitrag Österreichs zu einer besseren internationalen Zusammenarbeit im Zusammenhang mit Korruptionsbekämpfung. – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

17.54


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Van der Bellen. – Bitte.

 


17.55.05

Abgeordneter Dr. Alexander Van der Bellen (Grüne): Herr Präsident! In aller Kürze: Natürlich ist der erste dieser Punkte der wichtigste, das Übereinkommen zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen. Das ist ganz klar.

Der zweite Punkt betrifft einen Einspruch im Zusammenhang mit der Republik Usbekistan. Da geht es darum, dass gewisse Dokumente und Unterlagen, zum Beispiel Pässe, sozusagen nicht automatisch anerkannt werden. Dieser Einspruch ist absolut berechtigt, wenn man berücksichtigt, dass Usbekistan in der Rangfolge von Transparency International, was Korruption betrifft, auf Rang 172 von insgesamt 178 bewerteten Staaten liegt.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite