Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll153. Sitzung / Seite 133

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Im Ö3-Mittagsjournal vom 14. April 2012 führte Mitterlehner in diesem Zusammenhang aus, dass er einige große Unternehmen gebeten habe, auf diese Stimmungslage auch Rücksicht zu nehmen und man das aber nicht gemacht habe.

Mit der von Bundesminister Dr. Reinhold Mitterlehner nunmehr beabsichtigten Ände­rung des Preisgesetzes sollen Preiskorridore geschaffen werden. Dabei sollen anhand objektiv nachvollziehbarer Fakten gewichtete Preise ermittelt werden. Diese dürfen dann einen bestimmten Zeitraum lang nicht mehr verändert werden.

Das BZÖ verlangt seit geraumer Zeit umfassende Maßnahmen gegen den herr­schenden Spritpreiswucher und begrüßt ausdrücklich die Meinungsänderung des Wirtschaftsministers, der jedwede gesetzliche Initiative zur Preisbindung bisher abge-lehnt hatte. Da Minister Mitterlehner jetzt von nötigen Notwehrmaßnahmen spricht und Notwehr ja immer unverzüglich erfolgen muss, unterstützt das BZÖ den Wirtschafts-minister sehr gerne und beantragt die von Mitterlehner angekündigten Schritte, die uns zwar als zu wenig erscheinen, aber immer noch einen Fortschritt für die Autofahrer darstellen, sofort.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten im Sinne einer dringend notwendigen Entlastung der Autofahrerinnen und Autofahrer an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend gem. § 74a GOG-NR nachstehenden

Dringlichen Antrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend wird aufgefordert, dem Nationalrat umgehend einen Entwurf eines Bundesgesetzes vorzulegen, mit dem das Preisgesetz - in Anlehnung an die Situation in Slowenien, wo zu Reisewochenenden die Preise innerhalb eines Preisbands in Kombination mit den Rotterdamer Preisen festgelegt werden bzw. konkret für 14 Tage vor einem Wochenende ein Durchschnittspreis ermittelt wird, der dann fünf Tage lange nicht erhöht werden darf, - geändert wird, um den Kunden entsprechende Kontinuität bei den Preisen zu ge-währen.“

In formeller Hinsicht wird verlangt, diesen Antrag gemäß § 74a iVm § 93 Abs. 2 GOG-NR zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu behandeln und dem Erstantragssteller die Gelegenheit zur mündlichen Begründung zu geben.

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Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Ich erteile Herrn Klubobmann Bucher als Antrag-steller zur Begründung des Dringlichen Antrages das Wort. Gemäß § 74a Abs. 5 der Geschäftsordnung darf die Redezeit 20 Minuten nicht überschreiten. – Bitte. (Abg. Rädler – in Richtung des sich zum Rednerpult begebenden Abg. Bucher –: Ganz seriös! – Abg. Bucher: Seriös wie immer! So kennt man mich, Herr Kollege Rädler!)

 


15.00.33

Abgeordneter Josef Bucher (BZÖ): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben diesen Dringlichen Antrag heute gewählt, weil wir den für Wirtschaft und auch für die Preisentwicklung an den Zapfsäulen zuständigen Herrn Bun­desminister an ein paar Dinge erinnern wollen, unter anderem aus aktuellem Anlass daran, dass wir am 29. Februar dieses Jahres einen Dringlichen Antrag gestellt haben, der ja dem einen oder anderen Abgeordneten noch relativ gut in Erinnerung sein sollte. In diesem Dringlichen Antrag haben wir unsere Positionen dazu dargelegt, warum sich


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