einige Empfehlungen nach wie vor offen sind. Ein Punkt, der bei der Buchhaltungsagentur geändert werden beziehungsweise dem besonderes Augenmerk zugewandt werden sollte, ist die Frage des Kosten-Nutzen-Verhältnisses, das sehr wohl in die Waage zu bringen wäre. Es hat sich nämlich gezeigt, dass die Ermittlung der Preise auf Vollkostenbasis keinen Anreiz zum Einsparen gibt und dass die Mehrkosten in jedem Fall auf die Kunden übergewälzt werden. Das war bei der Buchhaltungsagentur in der Vergangenheit der Fall und ist ein Umstand, der geändert werden sollte.
Ganz kurz noch zur Frage des Herrn Abgeordneten Kogler im Zusammenhang mit dem Transparenzpaket: Hiebei kann der Rechnungshof erwähnen, dass es äußerst positiv ist, dass mehr Transparenz und mehr Rechenschaftspflicht eingefordert werden und gleichzeitig auch im Paket beinhaltet sind. Ein Punkt trifft den Rechnungshof, der zu erwähnen ist: dort, wo Rechnungshof oben steht, sollte auch Rechnungshof drinnen sein! Wenn man sich also das Transparenzpaket anschaut, ist für den Rechnungshof eine spezielle Rolle in Form von Entgegennahme, Verwaltung und Transparentmachen von Informationen vorgesehen. Was den Rechenschaftsbericht betrifft, hat der Rechnungshof eher eine Auftraggeberrolle und hat keine Möglichkeit, inhaltlich zu prüfen. Da sollte man sich überlegen, ob in dem Fall eben nicht die Wirtschaftsprüfer diese Tätigkeit generell machen sollten. Wenn der Rechnungshof nicht zu den Wurzeln gehen kann, wenn der Rechnungshof nicht die Möglichkeit hat, sich von der Richtigkeit zu überzeugen, dann stellt die vorgesehene Neuregelung keinen kontrollpolitischen Mehrwert dar.
Das ist eine Entscheidung, die Sie zu treffen haben, wobei der Rechnungshof im Rahmen seiner verfassungsrechtlichen Verantwortung sehr gerne auch diese Aufgabe sehr gut wahrnehmen wird. Ich danke noch einmal für die gute Zusammenarbeit und für das Zusammenwirken in Bezug auf die Empfehlungen des Rechnungshofes. – Danke. (Allgemeiner Beifall.)
19.27
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Ich schließe die Debatte.
Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Antrag des Rechnungshofausschusses, den vorliegenden Bericht III-113 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die für dessen Kenntnisnahme eintreten, um ein Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.
Bericht des Ausschusses für Menschenrechte über den Antrag 1917/A(E) der Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Erweiterung des Grundrechts auf Datenschutz (1776 d.B.)
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen nun zum 9. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gemeldet hat sich Frau Abgeordnete Mag. Korun. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.
19.28
Abgeordnete Mag. Alev Korun (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Im Kern geht es uns mit diesem Antrag um den Ausbau des Grundrechts auf Datenschutz. Wie wir im Menschenrechtsausschuss auch kurz debattieren konnten, allerdings inhaltlich leider nur kurz, geht es um zwei konkrete Anliegen: einmal um den
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