Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll159. Sitzung / Seite 126

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

ja oft so, die gute Suppe hat am Ende einen schlechten Untergrund, der einem dann übel macht  ist so, dass das gesamte Gesetzesvorhaben eine Kontinuität von rechtli­chen Atrozitäten ist, ein Begriff, den weiland der Bundespräsident Schärf verwendet hat, in Bezug auf das Besatzungsregime. Atrozitäten: Ärgernisse und übel machende Ereignisse, die den Bürger treffen.

Also wer soll getroffen werden? – Antwort: Der redliche Besitzer von deaktiviertem Kriegsmaterial.

Was ist deaktiviertes Kriegsmaterial? – Der Begriff ist eigentlich eo ipso einleuchtend: Das ist etwas, das als solches nicht mehr verwendet werden kann. Man verschweißt den Lauf, man ruiniert wesentliche Funktionsteile, und das Ergebnis ist ein Stück Ei­sen, das optisch den Anschein erweckt, was es einmal gewesen ist, aber funktionell nicht mehr sein kann.

Zahllose redliche Bürger der Republik besitzen solche Objekte: Erinnerungsgaben, sonstige Dinge. (Zwischenruf des Abg. Riepl. Sie brauchen sich nicht aufgeregt zei­gen, Herr Kollege! Wenn Sie den Text gelesen hätten, würden Sie meines Sinnes sein. (Heiterkeit und Beifall bei der FPÖ.) Hingegen ist es ein bedauerliches Maß parlamen­tarischer Usance, das oben beim Trichter Hereingeträufelte unten durchfließen zu las­sen – ohne Sieb.

Also es ist eine Geschichte, dass etwa seit dem Jahr 2003 durch die „Rechtskundi­gen“ – unter Anführungszeichen – des Bundesministeriums für Landesverteidigung – es betrifft nicht Sie, Herr Minister, denn im Jahr 2003 waren Sie es noch nicht – die Verwaltungspraxis  (Zwischenruf des Abg. Hornek. Ich war einmal Rechtsan­waltsanwärter. Das ist aber schon lange her. Ich war zwischen 1971 und 1975 Rechts­anwaltsanwärter. Auf diesem Gebiet kann mir keiner eine Lehre erteilen. (Zwischenruf des Abg. Riepl.) Es nützen auch Zwischenrufe nichts, die den Zwischenrufer seine ei­gene Zunge verschlucken lassen. (Heiterkeit und Beifall bei der FPÖ.)

Seit dem Jahr 2003 gibt es eine geänderte Verwaltungspraxis, die das Reich des Ver­nünftigen in das Absurde hinübergetrieben hat, nämlich, indem eine Begrifflichkeit ent­wickelt wurde, wonach funktionsunfähig gemachtes Kriegsmaterial dauernd Kriegsma­terial bleibt.

Ein Beispiel: Ein Maschinengewehrlauf – Kriegsmaterial! – wird zersägt. Dann habe ich zwei Kriegsmaterialien. Dann zersäge ich ihn noch einmal, und dann habe ich vier Stück Kriegsmaterial zu 12 cm. – Na, wunderbar! Na, großartig!

Aber das Bundesministerium für Landesverteidigung hat erkannt, dass das ein Fehler ist und hat in seiner Stellungnahme (Abg. Dr. Moser: Von wann?) – die Geschäftszahl kann ich Ihnen vorlesen – vom 17.3.2011, betreffend den Entwurf eines Bundesgeset­zes, mit dem das Kriegsmaterialgesetz geändert werden sollte, begrüßt, dass demili­tarisiertes, also nachhaltig funktionsunfähiges Kriegsmaterial, in Zukunft ex lege seine rechtliche Eigenschaft als Kriegsmaterial verlieren soll.

Was geschieht heute? – Das Gegenteil! Es soll nämlich deaktiviertes Kriegsmaterial noch einmal verpflichtend gekennzeichnet werden. Also dem Heer, das selbst tätig war, es zu deaktivieren, glaubt der eigene Bundesminister nicht mehr und sagt: Jetzt musst du aber zu einem befugten Gewerbsmann gehen, der muss einen Stempel drauf­hauen und sagen, dass es wirklich deaktiviert ist! (Zwischenruf des Abg. Prähauser.)

Also das ist ungefähr so, wie wenn die Bundesbahn zur Betriebseigenschaft eines ÖBB-Lokzuges die Taxi-Innung anrufen und sagen würde: Jetzt bestätige mir, dass der ÖBB-Zug fahren darf, denn der ÖBB selber glaube ich es nicht!

Ich stelle daher vorsichtshalber, damit die Zeit nicht unnötig vergeht, einen Rückver­weisungsantrag, mit dem verlangt wird, dass das mit den ausreichenden Kriterien der Vernunft noch einmal behandelt werden soll.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite