Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll159. Sitzung / Seite 128

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Herr Scherer ist nicht verlässlich, weil ihm bescheidmäßig zugesprochen wurde, dass er vom Militär etwas bekommt, aber anstatt dessen etwas Falsches geliefert worden ist. – Das soll die Republik wissen, wenn sie daran denkt, mit welchen rechtlichen Di­mensionen unter dem Management des Herrn Bundesministers, der da wahrscheinlich selber nicht federführend tätig ist – das konzediere ich; das Religionsprinzip „credo quia absurdum“ trifft in Ihrem Punkt wahrscheinlich nicht zu, aber Sie dürfen es nicht dulden –, vorgegangen wird. (Beifall bei der FPÖ.)

Ich hoffe, Ihnen klargemacht zu haben, dass der Rückverweisungsantrag eine sehr große und intensive Berechtigung hat. Ich bin nicht dafür, dass man auf Nebenkriegs­schauplätzen einander an die Gurgel geht. Vernünftig und lösungsorientiert der Sache zu dienen, das ist Aufgabe des Parlaments! – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

14.48


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Prähauser. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.48.40

Abgeordneter Stefan Prähauser (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Fichtenbauer, ich habe den Gesetzestext sehr wohl gelesen, bin aber nicht in allem mit Ihnen selben Sinnes. Ich komme aus der Privatwirtschaft, bin eigentlich gelernter Kaufmann. Das Erste, was man da lernt, ist, Waren zu übernehmen, mit einer Unterschrift zu akzeptieren, ein Ver­tragsverhältnis für das Unternehmen herzustellen und dafür auch die Rechnungen zu begleichen. Ein Oberst des Heeres sollte, möchte man meinen, auch diesen Lauf be­wältigt haben und somit wissen, was er unterschreibt. Daher ist in der genannten Cau­sa die Argumentation, wie sie jetzt stattfindet, bis hin zu Klagen und allem Möglichen, wirklich unwürdig und nicht notwendig.

Wir wissen, dass bei dieser Gesetzesnovelle auch Sachen dabei sind – Kollege Fich­tenbauer hat es ja schon gesagt –, die zu unterschreiben sind, die wichtig sind. Ich denke da etwa an die Ausnahmebestimmung für Schießveranstaltungen bei Heeres­veranstaltungen. Jeder von uns, der in diesem Bereich tätig war, war wahrscheinlich schon einmal bei so etwas, hat aber nicht gewusst, in welchem rechtsfreien Raum er sich bewegt, wer bei etwaigen Schadensfällen letzten Endes die Verantwortung zu tra­gen hat. Auch das wird mit dieser Novelle berichtigt beziehungsweise in die richtige Richtung gelenkt.

Herr Kollege Fichtenbauer! Der Bundesminister hat persönlich versucht, Vorschläge zu unterbreiten, das Museum zu erhalten, und daher gibt es schon auch einen Beisatz. Ich sehe das pragmatisch: Weit über 90 Prozent der Exponate in diesem Museum ge­hören der Republik, sind also nicht im persönlichen Eigentum. Das heißt, auch Erlöse durch Besuche stehen der Allgemeinheit, zumindest zu einem gewissen Teil, zu. Daher ist, glaube ich, der Vorschlag des Ministeriums an den Landeshauptmann von Kärnten, das in Landesobsorge zu nehmen oder in der entsprechenden Gemeinde in Obsorge zu nehmen, sinnvoll. Der Gemeinde und dem Land obliegt es, selbstständig zu ent­scheiden, wer dieses Museum zu leiten hat, wer der Fähigste dafür ist. Das wäre ge­rechtfertigt, denn das Eigentum des Volkes würde zum Erlös aus Eigentum des Volkes weiterhin beitragen.

Also lassen wir uns nicht für persönliche Scharmützel missbrauchen! Versuchen wir gemeinsam, einen gangbaren Weg zu finden! Die Möglichkeit ist da. Das Ministerium hat in die Auslage gestellt, wie es geht. Es liegt an uns Politikern, entsprechend dafür zu sorgen, dass uns unsere Freunde im Süden besser verstehen. Dann könnten wir dieses Knäuel entwirren. – Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ.)

14.51

 


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