Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll161. Sitzung / Seite 123

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Qualitätsstandards wird ein einheitlicher Bildungsplan gemeinsam mit den Ländern erarbeitet.

Die Ausbildung der KindergartenpädagogInnen soll aufbauend oder ergänzend zu den Bundesbildungsanstalten für Kindergartenpädagogik an den Pädagogischen Hoch­schulen bis hin zur Einrichtung von Bachelor-Studiengängen weiterentwickelt werden.*)

3. Wir fordern ein flächendeckendes Angebot an elementarpädagogischen Einrichtun­gen (Krabbelstuben, Kinderkrippen, Kindergärten), sowie bundesweite Ganztags­ange­bote. Das heißt:

Familien, in denen Eltern berufstätig sind, brauchen so früh wie möglich pädagogisch betreute Einrichtungen für ihre Kinder.

Da Kinder schon ab Geburt ganz natürlich lernen, sollen sie in diesen Einrichtungen eine optimale, altersgemäße, pädagogische Förderung erhalten. Die Schnittstelle zwi­schen Kindergarten und Volksschule muss optimiert werden.

Überführung der Kindergärten in die Bundeskompetenz sowie ein flächendeckendes Angebot an ganztägigen Einrichtungen bis zum Jahr 2020.

Die Volksschule selbst ist organisatorisch, pädagogisch und finanziell in die Lage zu versetzen, die Grundfertigkeiten Lesen, Schreiben, Rechnen und freie Rede wieder so zu vermitteln, dass die gegenwärtigen Defizite abgebaut werden.

Jede Bildungsinvestition im frühkindlichen Alter macht sich später um ein Vielfaches bezahlt.

Das Regierungsprogramm für die XXIV. Gesetzgebungsperiode sieht dazu folgende Maßnahmen vor:

Einführung eines kostenlosen verpflichtenden letzten Kindergartenjahres (halbtags). Der jährliche Beitrag des Bundes beträgt 70 Mio. Euro und wird in den Jahren 2009 und 2010 aus den Mitteln des Konjunkturpaketes zur Verfügung gestellt.

Danach kommt es für dieses Projekt im Rahmen des "FAG-mid-term-reviews" zu einer Evaluierung.

Die bei Ländern und Gemeinden allfällig frei werdenden Mittel sind in anderen Bereichen der Kinderbetreuung wieder einzusetzen.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat binnen sechs Monaten Maß­nahmen zu ergreifen und gegebenenfalls Regierungsvorlagen an den Nationalrat zu übermitteln, die folgende Forderungen erfüllen:

Ad 2.) Wir fordern die Gleichstellung der Kindergärten mit den Schulen und der Kinder­gartenpädagogInnen mit den LehrerInnen.

die Kindergärten/elementarpädagogischen Einrichtungen werden in Bundeskompetenz übernommen

ein bundesweit einheitlicher und verbindlicher Bildungsplan für alle Altersstufen in ele­mentarpädagogischen Einrichtungen wird erstellt,

ElementarpädagogInnen bekommen ein einheitliches Bundesdienstrecht, das dem Bundesdienstrecht der LehrerInnen entspricht

 


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