Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll161. Sitzung / Seite 183

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16.20.08

Abgeordneter Dr. Peter Fichtenbauer (FPÖ): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Die Empörung war schon gerechtfertigt, weil es nicht anständig ist, wenn man Geheimver­handlungen führt über ein Thema, das das Wesen und die Bestandsfähigkeit der Republik betrifft, und dann so tut, als ob das gestern abends vom Himmel herab­geschneit wäre. Am 13. Juni 2012 mit Vorlage des Antrages und heute in der Früh mit der Abänderung zu kommen, ist ein Stil, der unanständig ist, ohne jede Debatte. (Beifall bei FPÖ und BZÖ.)

Das berührt ja überhaupt nicht die Frage, auf welcher materiellen Ebene man sich findet oder nicht findet. Mehrheit ist Mehrheit und Stil ist Stil. Im Hause gibt es die Praxis – das haben wir jetzt schon tausend Mal gehört, aber ich wiederhole es zum 1001. Mal –, dass in der Präsidiale die Tagesordnung der Plenarsitzung festgelegt wird. (Zwischenruf beim BZÖ.) Überfallsartig, um nicht zu sagen partisanenmäßig aus dem Hinterhalt mit einer so umfangreichen Materie zu kommen, 34 Seiten umfassend, die man in zehn Minuten in der Früh durchschauen soll, weil das Erfordernis besteht, dass man dem Tagesordnungspunkt zustimmen soll, ist nicht redlich  ist nicht redlich! (Beifall bei FPÖ und BZÖ.)

Zweiter Punkt: Trotz der Behauptung  und die Mitteilung des Kollegen, der vor mir sprach, ist für mich im Prinzip jedenfalls untadelig , dass der Legislativdienst des Hauses sich so wesentlich eingebracht hat, riecht das ganz eindeutig nach einer Auftragsarbeit im Zusammenwirken mit dem Finanzministerium, die genau das auszi­seliert hat, was es braucht, um die Sache als Startrampe für die Zustimmungs­bedürf­nisse herzurichten, parlamentarisch herzurichten. (Zwischenruf des Abg. Dr. Lopatka.)

Es ist also nach meinem Dafürhalten das in einen Anschein der parlamentarischen Sauberkeit gekleidete Goggomobil (Abg. Mag. Schickhofer: Was?)  ja, das war ein kleines Auto, das beim Fahren furchtbaren Lärm gemacht hat –, um die Wünsche in Richtung ungestörtes Ausleben der EFSM-Dinge verwirklichen zu können. Ich orte in diesem Entwurf eine Verfassungswidrigkeit wie folgt: Es handelt sich in § 32c Abs. 2 darum, dass der Ständige Unterausschuss, der eine Tagesordnung haben müsste, einen Tagesordnungspunkt aufnehmen muss, wenn dies der zuständige Bundesminis­ter oder 20 Mitglieder des Nationalrates verlangen, wobei die Nationalratsabgeord­neten nur einmal pro Jahr ein solches Verlangen abgeben können. (Abg. Ing. Westenthaler: So ist es!) Also gibt es ein Kommandoverhältnis vom Minister in Richtung Parlament. Wem das nicht sauer aufstößt, der hat die österreichische Verfassung noch nie in die Hand genommen! (Beifall bei FPÖ und BZÖ.)

Wir haben ein striktes Auseinanderhalten der Gewalten. Wir haben die Gewalten­trennung. Und es ist ein relativ spektakulärer Vorgang, wenngleich sehr versteckt, dass ein Verlangen eines Ministers das Parlament zu binden hat. Kann schon sein, dass das praktisch ist, wahrscheinlich ist es den praktischen Bedürfnissen entsprechend, aber es ist ein verfassungswidriges Unterfangen. Dieses Argument ist nicht widerlegbar. (Beifall bei FPÖ und BZÖ.)

In § 74d Abs. 1 kann der Nationalrat aufgrund einer Vorlage der Bundesregierung den österreichischen Vertreter im Europäischen Stabilitätsmechanismus gemäß Art. 50b B-VG ermächtigen, erstens einem Vorschlag für einen Beschluss, einem Mitgliedstaat grundsätzlich Finanzhilfe zu gewähren, zuzustimmen und zweitens Änderungen der Finanzinstrumente zuzustimmen oder sich bei der Beschlussfassung zu enthalten. Wir haben also ein Ermächtigungsgesetz. Da steckt eine gewaltige unkontrollierbare Bombe zulasten der Republik Österreich drinnen.

Ohne Ermächtigung des Nationalrates muss der österreichische Vertreter den Be­schlussvorschlag ablehnen. Das ist eine sehr dürftige, einschränkende Bemerkung,


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