Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll163. Sitzung / Seite 43

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Mag. Kogler gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


14.41.15

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zunächst einmal zum Kern dieses Pakets: Das ist ein großer Wurf! Wenn wir die Parteienförderungsgeschichte separat behandeln und wenn wir uns einmal auf das konzentrieren, was die Aufgabenstellung war, nämlich Anti-Korruptionsbekämpfung und Transparenz, dann ist im Kernstück – das haben uns alle Experten gesagt – das Meiste gewonnen, wenn wir die Offenlegung bei den Parteispenden erreichen.

Ich zitiere jetzt noch einmal für diesen Bereich die heutige Ausgabe „Kleine Zeitung“, Interview Sickinger: „Das ist schon ein großer Wurf“.

Dazu werde ich dann extra noch etwas sagen, vorerst aber zu den mehr oder weniger humorvoll gelungenen Ausführungen der Vorredner von FPÖ und BZÖ. Das war aber zu befürchten, wenn wir – im Übrigen aufgrund des Einwurfs des Herrn Landeshaupt­mannes von Niederösterreich, dass man diese Materien unbedingt verquicken muss; das haben wir jetzt davon – die öffentliche Finanzierung und die Offenlegung hier ein­mal gemeinsam diskutieren. Es ist Gott sei Dank gelungen, das gesetzmäßig aufzu­spalten, und damit bin ich einmal auf dem Punkt.

Auch mir ist jetzt die Ordnungsruf-Praxis hier im Haus relativ egal, denn es muss ge­sagt werden, was gesagt werden muss: Es ist offensichtlich Stilmittel hier herinnen, dass man sich hier hinstellt und wider besseres Wissen aus diesen Verhandlungen die Wahrheit sagt – das ist einfach so – und geradeaus draufloslügt. (Abg. Kopf: Die „Wahrheit“? Die Unwahrheit! – Abg. Grosz: Wenn man wider besseres Wissen die Wahrheit sagt!?) – Sie wissen genau, dass ich die Unwahrheit gemeint habe!

Der Punkt ist ganz genau jener: Diese Teile, die hier im Transparenzgesetz beschlos­sen werden, haben eine einzige Verbindung zur öffentlichen Parteienförderung, näm­lich die Festlegung dieses Korridors, und dieser Korridor führt exakt zu keiner Erhö­hung der Parteienförderung auf der unteren Ebene, deckelt aber oben mindestens zwei Bundesländer, und das sind Oberösterreich und Wien. Sie haben vorhin zu Recht da­rauf hingewiesen: Jawohl, die Grünen stimmen einem Verfassungsteil mit zu, der dazu führt, dass dort die Parteienförderung reduziert wird, wo Grüne regieren, genau in die­sen beiden Bundesländern! Das halte ich einmal für glaubwürdig. So ist es! (Beifall bei den Grünen.)

Wenn Sie die Parteienförderung auf einfachgesetzlicher, auf bundesgesetzlicher Ebe­ne ansprechen, dann verstehe ich die Bundesregierung oder diesen separaten Antrag an der Stelle auch nicht, zumal man sich sogar darüber hinauswagt, am Schluss – und deshalb haben wir es ja abgespalten, man muss das ehrlich und offen aussprechen – auf Bundesebene vermutlich mehr zuzulegen, als bei den Ländern gekürzt wird.

Ich füge hinzu, es wäre langfristig durchaus eine lohnenswerte Debatte, dort zu einer Harmonisierung zu kommen. Das ist aber eine ganz andere Frage. Kurzfristig ist das unsensibel und nicht hinzunehmen, dass auf diese Art und Weise erhöht wird.

Deshalb auch unsere Haltung: Wir werden eine namentliche Abstimmung gemäß § 66 Abs. 4 GOG zu diesem Teil verlangen, und damit wir die nötige Anzahl von Abge­ordneten erreichen, könnten wir die Kolleginnen und Kollegen vom BZÖ gerne dazu einladen, diesem Verlangen beizutreten. Ich habe das Formular hier. Sie können dann alle unterschreiben, und dann hört sich das vielleicht auf mit dieser Unwahrheitsver­breiterei. (Beifall bei den Grünen.)

Ein Letztes nur noch zu den Parteien BZÖ und FPÖ: Wissen Sie, Herr Kollege Bucher, Sie haben es wirklich geschafft – und es gehört schon was dazu, sich noch einmal eine Enttäuschung einzuhandeln; jedenfalls, was mich betrifft –, derart die Tatsachen zu


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite