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Abgeordnete Ursula Haubner (BZÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Mit drei zur Debatte stehenden Anträgen möchte ich mich besonders befassen, und zwar zum einen mit der Regierungsvorlage betreffend die 24-Stunden-Betreuung, die um ein Jahr verlängert werden soll. Ich denke, es ist damals aus einer Notsituation heraus eine Legalisierung der ausländischen Kräfte erfolgt. Jetzt verlängert man um ein Jahr, ohne dass man sich eigentlich die Schwächen dieses System genauer angesehen hat und darauf auch eingeht. Es gibt zum Beispiel viele Probleme mit der Sprache, viele Schwierigkeiten, dass sich die zu Pflegenden mit denjenigen, die betreuen, in ihrer Sprache richtig verständigen können. Gerade auch für die aktivierende Pflege ist das ein ganz großes Manko.
Ein Manko ist auch, dass immer billigere Fachkräfte angeboten werden, zum Beispiel aus Rumänien, die wesentlich günstiger sind – zumindest bei uns in Oberösterreich – als jene aus der Slowakei.
Letztendlich geht es auch darum, dass es für die 24-Stunden-Betreuung eine öffentliche Förderung gibt, nicht aber dann, wenn kürzere Zeit betreut und gepflegt wird. Ich denke, das ist auch ein großes Manko. Das hätte man sich eigentlich in der Zwischenzeit schon genauer ansehen können.
Daher wäre es wichtiger, wie ich meine, das einmal ordentlich zu evaluieren, um sagen zu können, wie es eine gute Lösung sein kann, ob es eine Dauerlösung oder nur eine Übergangslösung ist, wie das ursprünglich auch geplant gewesen ist.
Zum Pflegegeld haben wir einen eigenen Antrag. Das Pflegegeld, glaube ich, ist eine Einrichtung, an der nicht zu rütteln ist, die auch in Zukunft gewährleistet sein muss und gewährleistet ist. Ich fordere hier wieder ganz vehement die jährliche Wertanpassung ein, denn es kann nicht sein, dass wir zum Beispiel bei der Parteienförderung ganz automatisch die Wertanpassung machen, während bei dieser wichtigen Unterstützung für die zu Pflegenden jedes Jahr diskutiert wird: Kann man sich das leisten oder nicht? Das ist erbärmlich im Sozialstaat Österreich. (Beifall beim BZÖ.)
Ich habe auch kein Verständnis dafür, wenn im Ausschuss eine Studie zitiert wird, wonach 70 Prozent des Pflegegeldes zweckentfremdet verwendet werden. Wenn „zweckentfremdet verwendet“ heißt, dass Angehörige zu Hause pflegen – wir wissen aus verlässlichen Studien, dass 60 Prozent von Angehörigen zu Hause gepflegt werden –, so kann das nicht zweckentfremdet sein, sondern wir müssen froh sein, dass es noch Angehörige gibt, die das tun.
Der dritte Bereich: die Pflegeberufe. Ich will mich jetzt gar nicht auslassen über die Pflegelehre. Wir unterstützen die duale Ausbildung. Ich kann auch das Argument nicht mehr hören, dass 15-Jährige nicht geeignet sind.
Man weiß, es ist nicht jeder für jeden Beruf geeignet. Es können Zugangsregelungen geschaffen werden, es kann die Ausbildung auf das Alter abgestimmt werden – also das ist mir einfach zu wenig, wenn das immer gesagt wird.
Herr Kollege Hammer – er ist jetzt nicht da (Abg. Markowitz: Wohl! Er sitzt da hinten !), ah, da hinten ist er –, Sie sagen, Sie können dem nichts abgewinnen. Die Junge ÖVP in Oberösterreich fordert vehement die Ausbildung Pflege und Betreuung im dualen System (Zwischenruf bei der SPÖ), also sprechen Sie bitte einmal mit Ihren Kolleginnen und Kollegen.
Wir brauchen Mut zu neuen Ideen, und neue Ideen gehören einmal intensiv und seriös diskutiert. Was mich sehr freut, Herr Bundesminister, ist, dass bei Ihnen jetzt auch ein Umdenken stattgefunden hat, was die Umschulung anlangt. Bisher wurde vom AMS die Ausbildung für jene bezahlt, die arbeitslos beziehungsweise die arbeitsuchend wa-
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