Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll166. Sitzung / Seite 110

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Nicht immer sind wir uns in Bildungsfragen im Hohen Haus einig, aber es ist ein gutes Gefühl, wenn bei einer so wichtigen Gesetzesmaterie alle Fraktionen gemeinsam diesen Beschluss mittragen. Das ist auch ein Zeichen dafür, dass uns die Bildungs- und Arbeitsmarktchancen vor allem junger Menschen ein wichtiges Anliegen sind. (Beifall bei der ÖVP.)

14.27


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächste Rednerin zu Wort gelangt Frau Abge­ordnete Mühlberghuber. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.27.46

Abgeordnete Edith Mühlberghuber (FPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Jugendlichen und Erwachsenen ohne Pflichtschul­abschluss fällt es schwer, im beruflichen Leben Tritt zu fassen. Die Jobchancen jedes Einzelnen hängen dabei wesentlich vom Bildungsgrad ab. Je höher der Bildungsgrad eines Menschen ist, desto weniger läuft er Gefahr, von Arbeitslosigkeit und Armut betroffen zu sein.

Kollege Prinz hat es schon kurz erwähnt: Fast 280 000 Jugendliche und Erwachsene haben keinen Pflichtschulabschluss; das Nachholen soll nun ab 1. September 2012 altersgerecht ermöglicht werden. Ehemalige Schulabbrecher sollen somit leichter einen Weg zurück in das Bildungssystem finden und bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt bekommen. Damit wird auch eine faire Chance geschaffen, eine weiterführende Bildungseinrichtung zu nutzen.

Bei dieser Regierungsvorlage wird Jugendlichen ab dem vollendeten 16. Lebensjahr ein altersgerechter Pflichtschulabschluss ermöglicht, auch wenn sie diesen im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht nicht erreicht haben. Bei diesem Modell wird eine neue Form der Externistenprüfung, unter Anlehnung an das Modell der Berufsreifeprüfung, ermöglicht. Auch die Prüfungsvorbereitung soll, wie bei der Berufsreifeprüfung, im Rahmen der Erwachsenenbildung erfolgen.

Die vier verpflichtenden Prüfungsgebiete sind Deutsch, Englisch, Mathematik und Berufsorientierung sowie zusätzlich noch vier Wahlprüfungsgebiete: Kreativität und Gestaltung, Gesundheit und Soziales, Natur und Technik oder eine weitere Sprache sind möglich, damit man die Prüfungen in den zwei Gebieten ablegen kann. Mit dieser neuen Form soll vermieden werden, dass zum Beispiel Jugendliche und Erwachsene die Unterrichtsfächer Turnen, Werken oder Textiles Werken nachholen müssen.

Für jugendliche und erwachsene Betroffene ist mit dieser Änderung im Pflicht­schulabschluss-Prüfungs-Gesetz ein großer Schritt gemacht worden. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Prinz.)

14.30


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächste Rednerin zu Wort gelangt Frau Abgeord­nete Windbüchler-Souschill. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.30.44

Abgeordnete Tanja Windbüchler-Souschill (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrte Ministerin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Eine gesetzliche Absicherung, um den Pflichtschulabschluss nachzuholen, und das ab 16, ist ein richtiger, wichtiger und notwendiger Schritt, geht es doch meiner Ansicht nach vor allem darum, dass die Erwerbsbiographie, aber auch die Arbeitszeitbiographie damit aufgebessert werden kann, damit aufgewertet werden kann und somit auch mehr Selbstbewusstsein, mehr Einkommen, auch in Richtung Pension, gewährleistet werden kann.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite