Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll166. Sitzung / Seite 114

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14.40.03

Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur Dr. Claudia Schmied: Herr Präsident! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Die vorliegende Novelle ermöglicht eine neue Form der Externistenprüfung.

Mir sind bei dieser Novelle vor allem zwei Punkte sehr wichtig:

Der erste Punkt ist, dass die Prüfungsvorbereitung analog zur Berufsreifeprüfung primär auch über die Erwachsenenbildung erfolgt.

Und der zweite Punkt, der sehr wesentlich ist, ist, dass die Prüfung auch der Basis­abschluss für die Ausbildung im Rahmen der Pflege- und Sozialberufe sein wird.

Ich möchte mich im Zusammenhang mit dieser Gesetzesnovelle ganz besonders bei den Sozialpartnern bedanken, die sich sehr konstruktiv in die Konzeption eingebunden haben.

Ich bedanke mich bei den Bildungssprechern der Regierungsparteien Elmar Mayer und Werner Amon – vielen Dank!

Ich denke, dass wir mit dieser Maßnahme Tausenden Menschen in Österreich den Anschluss zu höherer Bildung ermöglichen, und zwar kostenlos und altersgerecht.

Vielen Dank für die breite Zustimmung! (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

14.41


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächste Rednerin zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Lohfeyer. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.41.22

Abgeordnete Mag. Rosa Lohfeyer (SPÖ): Herr Präsident! Geschätzte Frau Minis­terin! Hohes Haus! Das vorliegende Pflichtschulabschluss-Prüfungs-Gesetz schafft die rechtliche Basis für ein einheitliches Förderprogramm im Bereich Basisbildung und dem Nachholen von Pflichtschulabschlüssen für Menschen, die bisher über keine aus­reichende Mindestqualifikation verfügen.

Im Rahmen der ersten Artikel-15a-Vereinbarung, also Bund-Länder-Vereinbarung, im Bereich der Erwachsenenbildung ist es gelungen, diese Kurse im Bereich von Grundkompetenzen und dem Nachholen von Pflichtschulabschlüssen bis 2014 zu sichern.

Diese Kurse sind in Verbindung mit dem Jugendcoaching vonseiten des Sozial­ministeriums und insgesamt mehr individueller Förderung ganz wichtige Nach- bezie­hungsweise Schulungsmaßnahmen für viele Menschen.

Menschen, die keinen Pflichtschulabschluss haben, arbeiten oft in Arbeitsver­hältnis­sen, durch die gerade einmal die Lebenskosten gedeckt werden. Und diese Artikel-15a-Vereinbarung ermöglicht das Nachholen dieses Abschlusses in den Bundeslän­dern und auch in den ländlichen Regionen, wo die Kurse dann von den Erwachsenen­bildungseinrichtungen durchgeführt werden.

Es ist sehr wichtig, dass diese Kurse vor Ort, also auch in den ländlichen Regionen stattfinden, weil Frauen wie Männer, die einen Abschluss machen wollen, selten die Möglichkeit und Zeit haben, neben ihrem Berufsalltag große Distanzen zur Ausbil­dungsstätte zurückzulegen.

Durch den modulartigen Aufbau und die zielgruppenorientierte Ausgestaltung der Prüfungsgebiete kann auf die schon bestehenden Kompetenzen der Erwachsenen und Jugendlichen eingegangen werden.

 


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