Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll166. Sitzung / Seite 182

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

ganz andere Sache. Diesbezüglich haben wir in Österreich bereits eine entsprechende Regelung geschaffen.

Ich glaube, das ist insgesamt eine sehr gute Novelle, die den Erfordernissen der heutigen Zeit entspricht. Wir sind mit den Regelwerken, die wir in Österreich vorfinden, durchaus in der Lage, eine ordentliche und verlässliche Wirtschaftspolitik zu betreiben. Wir vermissen manchmal diese Regelwerke auf europäischer Ebene, die es nicht mehr gibt und die uns auf der anderen Seite auch große Schäden eingebracht haben. – Besten Dank. (Beifall bei der ÖVP, bei Abgeordneten der SPÖ sowie der Abg. Dr. Lichtenecker.)

18.35


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Windholz. – Bitte.

 


18.35.35

Abgeordneter Ernest Windholz (BZÖ): Geschätzter Herr Präsident! Geschätzter Herr Wirtschaftsminister! Hohes Haus! Die Vorgänge im Zusammenhang mit der Erstellung des gegenständlichen Gesetzesvorhabens haben einmal mehr drastisch vor Augen geführt, wie stark die Agitation der Wirtschaftskammer und ihres verlängerten Arms im Nationalrat vom Prinzip des Bewahrens und Einzementierens von einmal erworbenen Rechten einzelner Berufsgruppen geprägt ist, völlig losgelöst von fachlichen Argumenten, beispielsweise die Zeitgemäßheit einzelner Rechte in Frage zu stellen, wie es im gegenständlichen Fall der Liberalisierung des Fotografengewerbes auch in den Erläuterungen der Regierungsvorlage klar zum Ausdruck kommt.

Herr Minister! Das, was Sie eingebracht haben, war absolut unterstützenswert. Das, was jetzt vorliegt, da kann man nur mehr den Kopf schütteln. Und wenn mein Vor­redner, der Kollege Steindl, hier von der großen Liberalisierung spricht, dann werde ich das am Ende meiner Rede noch genau erläutern.

Ich darf jetzt einmal wörtlich aus dem zitieren, was von der Bundesregierung vorgelegt wurde:

„Die Reglementierung eines Gewerbes ist nur dann rechtfertigbar, wenn die Ausübung des Gewerbes mit Gefahren für die Gesundheit oder die Sicherheit verbunden ist oder der Befähigungsnachweis für den Schutz der Kunden vor Vermögensschäden erforderlich ist.

Für die Ausübung der analogen Fotografie waren noch bestimmte Fähigkeiten und Kenntnisse notwendig, um korrekt entwickelte Abzüge mit Hilfe von Chemikalien auf Fotopapier bringen zu können. Dies trifft auf die mittlerweile umfassend verbreitete Technologie der digitalen Fotografie nicht mehr zu. Die Herstellung von () Bildern und ihre Verbreitung sind daher auch technisch nicht mehr mit hohen Anforderungen verbunden. So ist schon derzeit die Pressefotografie ein freies Gewerbe, das von ca. 1 300 gewerblich tätigen Pressefotografen ohne das Erfordernis eines Befähigungs­nachweises erfolgreich ausgeübt wird, obwohl es in handwerklicher Hinsicht keinen Unterschied bedeutet, ob ein Fotograf für einen Medienverlag oder einen sonstigen Kunden tätig ist.

Ein Festhalten am Befähigungsnachweis der Berufsfotografen ist vor diesem Hinter­grund nicht mehr sachlich zu begründen.“

Herr Minister, da haben Sie auch unsere Unterstützung. Das war richtig festgestellt. Was aber dann kommt, ist – der Kollege sagt – „die große Liberalisierung“. Letztlich führt das jetzt dazu, dass man Ihren Gesetzesvorschlag wieder abgeändert hat, wieder zurück in die falsche Richtung. Matznetter und Steindl konterkarieren damit das, was Sie vorgelegt haben. Sie konterkarieren damit eine Liberalisierung des Fotografen­gewerbes.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite