Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll166. Sitzung / Seite 184

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

„Die Reglementierung eines Gewerbes ist nur dann rechtfertigbar, wenn die Ausübung des Gewerbes mit Gefahren für die Gesundheit oder die Sicherheit verbunden ist oder der Befähigungsnachweis für den Schutz der Kunden vor Vermögensschäden erfor­derlich ist.

Für die Ausübung der analogen Fotografie waren noch bestimmte Fähigkeiten und Kenntnisse notwendig, um korrekt entwickelte Abzüge mit Hilfe von Chemikalien auf Fotopapier bringen zu können. Dies trifft auf die mittlerweile umfassend verbreitete Technologie der digitalen Fotografie nicht mehr zu. Die Herstellung von (guten) Bildern und ihre Verbreitung sind daher auch technisch nicht mehr mit hohen Anforderungen verbunden. So ist schon derzeit die Pressefotografie ein freies Gewerbe, das von ca. 1 300 gewerblich tätigen Pressefotografen ohne das Erfordernis eines Befähi­gungs­nachweises erfolgreich ausgeübt wird, obwohl es in handwerklicher Hinsicht keinen Unterschied bedeutet, ob ein Fotograf für einen Medienverlag oder einen sonstigen Kunden tätig ist.

Ein Festhalten am Befähigungsnachweis der Berufsfotografen ist vor diesem Hinter­grund nicht mehr sachlich zu begründen.“

Genau diese völlig zu Recht erfolgte Begründung führte letztlich zur einstimmigen Beschlussfassung der Liberalisierung des genannten Gewerbes in Form der gegen­ständlichen Regierungsvorlage im Ministerrat, jedoch machte Wirtschaftsminister Mitterlehner in diesem Fall die Rechnung ohne den Wirt und musste sich dem Druck der Wirtschaftskämmerer und Besitzstandsbewahrer beugen. Die Kämmerer und Abgeordneten Matznetter und Steindl konterkarierten mit der Rücknahme der Liberalisierung des Fotografengewerbes die Position des Ministers vollständig.

Diese ungeheuerliche Vorgangsweise innerhalb der Wirtschaftskammer zeigt einmal mehr, wie notwendig es wäre, endlich die Zwangsmitgliedschaft bei der Wirtschafts­kammer abzuschaffen und damit endlich eine tatsächlich auf die aktuellen Bedürfnisse und Interessen der Mitglieder abstellende Tätigkeit dieser Interessensvertretung her­bei­zuführen.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend wird aufgefordert, dem National­rat einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der die Abschaffung der Zwangs­mitgliedschaft bei den Wirtschaftskammern vorsieht.“

*****

 


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Matznetter. – Bitte.

18.40.06

Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Wer lesen kann, ist im Vorteil. Sie haben ja gerade eine Leseübung gemacht, insofern halte ich das für sehr vernünftig. Sie sollten nur vollständig lesen, Herr Kollege Windholz, dann könnten Sie und auch der Kollege Themessl die Dinge hier auch sachlich richtig beurteilen. (Zwischenrufe der Abgeordneten Windholz und Themessl.) Aber es ist ein guter Anfang, einmal ein Stückchen zu lesen; das nächste Mal voll­ständig, dann können wir uns damit befassen.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite