Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll167. Sitzung / Seite 23

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seine Ursachen hat. Die jetzige Situation, wo es sehr trocken ist und wenig regnet, ist ideal für die Verbreitung des Borkenkäfers. Daher sind die Forstbehörden aktuell angewiesen, sofort Verdachtsfälle in ganz Österreich zu bereinigen, wenn man Bäume sieht, die von Borkenkäfern befallen sind.

Es hat sich die Situation in den letzten Jahren gebessert, weil konsequent in allen Regionen Österreichs das Holz, das von Borkenkäfern befallen war, aufgearbeitet wurde. Das Schadholz wird aufgearbeitet und aus dem Wald gebracht. Nicht zuletzt sind der Ausbau der erneuerbaren Energie und die verstärkte Nutzung der Biomasse ein wichtiger Beitrag dazu, Schadholz und minderwertiges Holz zu entsorgen.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Mag. Brunner.

 


Abgeordnete Mag. Christiane Brunner (Grüne): Herr Minister! Die Bauten im Bereich der Siedlungswasserwirtschaft werden ja über das Wasserrechtsgesetz genehmigt. Genehmigt werden auch Kraftwerksbauten, wie zum Beispiel jener an der Schwarzen Sulm, der aus Umweltschutz- und Naturschutzsicht sehr, sehr problematisch ist. Sie haben auch eine Amtsbeschwerde dagegen eingebracht, mit der Sie beim VwGH leider nicht durchgedrungen sind. Sie haben auch medial angekündigt, alle Mittel gegen dieses Kraftwerk auszunützen. Und Sie haben mehrere Mittel, wie zum Beispiel die Aufhebung des 2007er-Bescheides als Oberbehörde nach § 68 AVG oder die Möglichkeit, eine Weisung an den zuständigen Landeshauptmann zu erteilen, die Genehmigung zu untersagen.

Daher meine Frage: Werden Sie all diese Mittel ausnutzen?

Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich: Sehr verehrte Frau Abgeordnete! Die Schwarze Sulm ist tatsächlich ein Kleinod, was die Flusslandschaft anlangt, mit einem hohen Wert der Biodiversität und des Naturschutzes.

Wie Sie wissen, gibt es das Projekt, dort ein Kraftwerk zu errichten, schon lange. Es ist richtig, dass ich zuletzt die Genehmigung für die Errichtung dieses Kraftwerks unter­sagt habe.

Das, was jetzt der Verwaltungsgerichtshof kritisiert hat, ist für mich doch überraschend, denn der Verwaltungsgerichtshof sagt, das Bundesministerium hätte bereits im Jahr 2007 Einspruch erheben sollen. Erstens war ich im Jahr 2007 noch nicht in dieser Funktion, zweitens hat es damals noch gar keinen Bescheid gegeben. Wir hätten also gegen einen Bescheid, den es damals noch gar nicht gegeben hat, Berufung einlegen sollen. Aber das Ministerium hat damals schon dieses Kraftwerk konsequent überprüft.

Zur Frage, was wir jetzt tun können: Der Ball liegt jetzt beim Landeshauptmann der Steiermark. Ich habe ihn aufgefordert, dieses Projekt neuerlich zu überprüfen.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Linder.

 


Abgeordneter Maximilian Linder (FPÖ): Herr Minister! In Ihrer Jahresvorausschau haben Sie darauf hingewiesen, wie wichtig der Erhalt der Siedlungswasserwirtschaft ist. Wir haben heute auch gehört, dass das das Ziel aller ist. Im Gegenzug sind aber die Förderungen von 2011 auf 2014 von 125 Millionen € auf null gesetzt worden. Einsparungen hin, Einsparungen her: warum auf null?

Es ist den Gemeinden, die auch budgetieren müssen, nicht möglich, selbst Gelder vorzusehen, oder es wird nicht gemacht, wenn im Gegenzug die Fördermittel auf null gesetzt werden. Ich glaube, dass es dadurch zu langen Verzögerungen kommen wird.

 


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