Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll167. Sitzung / Seite 79

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Im Schnitt hat bereits jeder vierte Österreicher ein Suchtproblem: sei es Nikotin, Alkohol, Medikamente, Spielsucht oder Heroin. Die Präsenz dieses Themas spiegelt sich jedoch in den Studienplänen des Medizinstudiums in keiner Weise wider. Das hat die Folge, dass junge Ärztinnen und Ärzte weder ausreichend für die Suchtthematik sensibilisiert noch zur späteren Durchführung von Behandlung ermuntert werden. Das führt in der Folge auch dazu, dass es in Österreich – wegen der aufwendigen und not­wendigen Schulungen – immer weniger Ärzte gibt, die bereit sind, Substitutions­therapie durchzuführen. Außerdem werden diese Therapien sehr schlecht honoriert.

Suchterkrankungen und deren Behandlung sollten demnach verpflichtender Bestand­teil des Medizinstudiums werden. Dadurch wären auch die Schulungen nicht mehr notwendig. Wir haben diesen Antrag eingebracht, weil uns zweieinhalb Semesterstun­den als Seminar zu wenig zu sein scheinen, um jungen Medizinern und Medizinerinnen ein ausreichendes Grundwissen in Prävention, Diagnostik, Beratung und Behandlung von Suchterkrankungen zu vermitteln. Meine Damen und Herren, Sie haben heute die Möglichkeit, diesem Antrag zuzustimmen. (Beifall beim BZÖ.)

11.59


Präsident Fritz Neugebauer: Nun gelangt Herr Bundesminister Stöger zu Wort. – Bitte.

 


12.00.01

Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé: Herr Präsident! Hohes Haus! Wir haben heute ein Gesetz zu beschließen, das in der Öffentlichkeit sehr intensiv diskutiert worden ist. Es geht darum, die Qualität im Bereich von ästhetischen Operationen zu verbessern. Ich habe aus meiner Berufserfahrung viele Frauen und Männer in Erinnerung, die eine Schönheitsoperation über sich ergehen lassen haben und die dann aufgrund von Qualitätsproblemen enttäuscht von dieser Operation gewesen sind. Es gibt viele, die solche Erfahrungen gemacht haben.

Daher hat die Bundesregierung im Regierungsprogramm das Thema, die Qualität ästhetischer Operationen zu fördern und besser zu regeln, aufgegriffen. Heute haben wir ein Gesetz zu beschließen, das die Qualität verbessert, das sicherstellt, dass nur jene Ärztinnen und Ärzte, die auch die geeignete Ausbildung haben, ästhetische Operationen vornehmen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich möchte diese Gelegenheit auch dazu nutzen, mich ganz besonders bei der Österreichischen Ärztekammer zu bedanken. Sie hat sehr intensiv mitgearbeitet. Ich bedanke mich ausdrücklich beim Präsidenten Dorner, dessen Funktionsperiode abgelaufen und der in den Ruhestand getreten ist. Ich danke ihm dafür, dass er seinen Beitrag dazu geleistet hat, dass man auch innerhalb der Ärzteschaft deutlich sagt, dass wir auf dem Gebiet die Qualität verbessern müssen. Die Ärzteschaft hat sehr engagiert mitgearbeitet. (Beifall bei der SPÖ.)

Ganz wesentlich ist, dass man junge Menschen schützt. Es muss eine Phase, eine Wartefrist geben, um sich damit auseinanderzusetzen, ob man sich tatsächlich einer solchen Operation unterziehen will. Es ist auch ganz besonders wichtig, dass Men­schen auf diesem Gebiet nicht mit Werbung verführt werden.

Wir haben daher die Patientenrechte massiv gestärkt. Damit bauen wir einen besonderen Schutz für Konsumentinnen und Konsumenten auf.

Ich kann auf die Frage meiner Vorrednerin antworten, ob wir Jugendliche bis 16 oder bis 18 Jahren schützen sollen. Das war ein Diskussionsthema, ich sage das ganz offen. Wir haben uns dazu entschieden, diese Grenze bei 16 Jahren einzuziehen. Wir haben aber ganz bewusst dazugesagt: Zwischen dem 16. und dem 18. Lebensjahr


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite