Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll167. Sitzung / Seite 106

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Der aktuelle Grenzwert zum Beispiel bei Getreide ist 20 Milligramm pro Kilogramm dieses Pestizids. 20 Milligramm, meine Damen und Herren! Das sind Gehalte, die nicht unbedeutend sind. In aktuellen Studien haben Forscher der Universität Sherbrooke im kanadischen Québec das Blut von Menschen untersucht, die nachweislich Lebens­mittel­produkte aus herbizidresistenten beziehungsweise schädlingsresistenten Gen­technik­pflanzen konsumiert haben. Die Forscher haben, weil diese Pestizidrückstände in diesen Produkten enthalten sind, diese Pestizide auch im Blut von Menschen gefunden.

Das ist eine kanadische Studie, es läuft derzeit eine Studie in Deutschland, wobei die Voruntersuchungen bereits publiziert sind, Herr Bundesminister, und die weisen auch in Europa im Blut von Menschen Glyphosat nach. Das kann uns nicht kalt lassen, meine Damen und Herren, und das sollte Sie als Gesundheitsminister auf jeden Fall aufwecken – aufwecken und nicht dazu führen, dass man das Problem wegschiebt und bei der ganzen Frage der Toxizität, der Gefährlichkeit dieser Pestizide sagt: Das sollen die Landwirtschaftsexperten machen, das soll im Unterausschuss des Landwirtschafts­ausschusses diskutiert werden.

Das ist nicht die geeignete Vorgangsweise! Wir wollen, dass Sie Risikoforschung unter Einbindung der medizinischen Forschung betreiben. Hier wäre ein sofortiges Monitoring im medizinischen Bereich angesagt. Das ist machbar, das ist auch in kurzer Zeit umsetzbar: eine risikobasierte Analyse.

Ich muss Ihnen schon sagen: Das ist wirklich einer der Kernpunkte! Die deutschen Institutionen haben sogar die Verfütterung von Produkten, die mit Glyphosat behandelt wurden, vor zwei Jahren definitiv verboten. Daran sehen Sie, wie schwierig die Frage­stellung ist. Sie führt bereits zu Veränderungen in der Anwendung, und es wäre an der Zeit, dass sich auch die Kolleginnen und Kollegen von der ÖVP, vor allem jene aus dem Gesundheitsbereich – ich weiß nicht, wo Kollege Rasinger gerade ist –, dass sich Kollege Rasinger massiv dafür einsetzt, hier endlich grünes Licht zu geben, dass wir gemeinsam in eine echte Vorsorgepolitik gehen und aus gesundheitlichen Argumenten heraus dieses Problem analysieren, dieses dann in Ruhe bewerten und die Maß­nahmen davon ableiten.

Aber jetzt ist die Anwendung von diesen Mitteln auf jeden Fall ein Riesenproblem, noch dazu, weil sie, wie Sie wissen, ja nicht gesetzeskonform in der Abwicklung ist. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

13.32

13.32.50

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.

Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen nun zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.

Zuerst gelangen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 10: Antrag des Gesundheitsausschusses, seinen Bericht 1829 d.B. zur Kenntnis zu nehmen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Ich weise den Antrag 1551/A(E) dem Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft zu.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 11: Antrag des Gesundheitsausschusses, seinen Bericht 1830 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

 


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