Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll167. Sitzung / Seite 198

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

18.59.06

Abgeordnete Elisabeth Kaufmann-Bruckberger (BZÖ): Sehr geehrter Herr Präsi­dent! Sehr geehrte Volksanwälte! Hohes Haus! Zusammenfassend kann man sagen, dass sich der Bericht der Volksanwaltschaft jedenfalls lebendiger liest als der Bau­kulturreport. Es gibt natürlich auch in diesem Bericht einige Punkte, die man immer wieder hinterfragen muss, und das ist ja im Ausschuss auch sehr rege erfolgt.

In diesem Bericht gibt es ein Kapitel, in dem es um den Verfahrensstillstand bei Unter­haltsverfahren geht. Dieses Kapitel ist leider Gottes jedem von uns bekannt, speziell auch in meinem Freundeskreis. Das Beispiel, das Sie angeführt haben, kennt man ja aus Hunderten von Fällen.

Im Ausschuss wurde die Länge der Verfahren auch damit begründet, dass man wäh­rend der Verfahren immer wieder auch Gutachter zurate zieht, und dadurch verlängern sich die Verfahren immer weiter. Aber ich denke, es kann nicht sein, dass Scheidungen zehn Jahre oder länger dauern. Es kann auch nicht sein, dass Obsorgeverfahren so lange dauern, bis die Kinder dann großjährig sind. Ich sehe da also schon massive Mängel im österreichischen Rechtssystem. Es ist außerdem auch nicht in Ordnung, dass man auf einen Beschluss ungefähr neun Monate oder noch länger warten muss. (Präsident Dr. Graf übernimmt den Vorsitz.)

Insofern sehen wir die Zusammenlegung der Bezirksgerichte als positiv und hoffen, dass das auch eine Chance ist, dass es zu einer Verkürzung von Verfahren kommt, und dass eben auch in diesem Bereich die notwendigen Vorkehrungen getroffen worden sind.

In puncto Ausgleichszahlungen für EU-Pensionisten und EU-Pensionistinnen hat es sich schon herumgesprochen, dass es diese Möglichkeit der Ausgleichszahlung gibt. Wenn also ein EU-Bürger mit einer ausländischen Rente, die unter unserer Mindest­rente liegt, in Österreich lebt, dann bekommt dieser die Differenz auf 814,32 € aus­bezahlt, um sich eben das Leben in Österreich leisten zu können.

Die Tendenz geht da aber nach oben, die Zahlen sprechen für sich: Es waren 2010 555 Antragsteller und 2011 843 Antragsteller. Natürlich spricht man in diesem Bereich sehr gerne von Familienzuzug, aber es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Kaufkraft auch ins Ausland geht. Ich denke, der Herr Volksanwalt war es, der aber gesagt hat, dass die EU-Konformität in diesem Bereich gerade geprüft wird.

Das Negative ist aber generell, dass drei von vier Menschen die Volksanwaltschaft kennen. Das ist auf der einen Seite ein trauriges Zeugnis für die Qualität der öster­reichischen Verwaltung und auf der anderen Seite auch ein Indiz dafür, dass es einer Verwaltungsreform bedarf.

Wir werden diesem Bericht heute nicht zustimmen – ich glaube, die Beweggründe kennen Sie. Es hängt damit zusammen, dass es 2009 ja eine Klage der Volksanwalt­schaft gegen uns gegeben hat. Sämtliche Klagen hat die Volksanwaltschaft verloren. Die Kosten dafür hat der Steuerzahler bezahlt. Aber nichtsdestotrotz haben wir jetzt einen Volksanwalt in Brüssel. (Beifall beim BZÖ.)

19.02


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner gelangt Herr Abgeordneter Sacher zu Wort. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.02.59

Abgeordneter Ewald Sacher (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Geschätzte Damen und Herren Volksanwälte! Von den Beschwerden, die in den Sozialbereich fallen, betreffen auch zahlreiche die Sachwalterschaft, und da gibt es sozusagen zwei Seiten. Als Funktionär der Vereinssachwalterschaft in Niederöster-


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite