Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll173. Sitzung / Seite 168

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als qualifizierte Arbeitskräfte dann zum weiteren Arbeitsprozess wieder Zugang und darin Eingang finden können.

Ich halte auch die Informationspflicht für ganz wichtig, weil ich zu viele Menschen ken­ne, die urplötzlich damit konfrontiert werden, dass das Dienstverhältnis so nicht mehr weitergeführt werden kann. Da ist gar keine schlechte Absicht dahinter. Das sind Pro­zesse, Dinge, die in der Realität passieren, die uns sehr oft begegnen. Das alles wird mit dieser Gesetzesmaterie verbessert beziehungsweise wesentlich verändert, und deshalb – aber die Entscheidung bleibt ohnehin jedem selbst überlassen – verstehe ich nicht, dass man so einer wichtigen Sache die Zustimmung verweigert.

Wir nehmen die Verantwortung so umfassend wahr, dass wir hier die Zustimmung ge­ben, weil es im Interesse sowohl der Arbeitgeber, aber im Besonderen auch der Arbeit­nehmer ist. (Beifall bei der ÖVP.)

17.58


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Schopf. – Bitte. (Abg. Neubauer – in Richtung des sich zum Rednerpult begebenden Abg. Schopf –: Wie ist das in Oberösterreich?)

 


17.58.41

Abgeordneter Walter Schopf (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Kollege Wöginger, ich bin überrascht, dass es beim Roten Kreuz in der gesamten Republik neun verschiedene Lohntabellen gibt. Ich denke, da ist auch für den Betriebsrat viel Arbeit notwendig. (Abg. Wöginger: Wir haben die höheren!) Du bist aufgefordert, und die Gewerkschaften werden dich natürlich dabei unterstützen, dass wir zu einer gemeinsamen Lohntabelle beim Roten Kreuz kommen. (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ.)

Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Ich bin auch verwundert darüber, dass der Kollege Doppler von der Freiheitlichen Partei für die Leiharbeitnehmerinnen und -arbeitnehmer doch eine Reihe von Verbesserungen zitiert hat, und als Konsequenz hat er dann ge­meint: Und das ist der Grund, warum unsere Partei heute nicht zustimmen wird. (Abg. Neubauer: Der ÖGB hat das stark kritisiert! – Zwischenruf des Abg. Doppler.)

Ich denke, liebe Kollegen und liebe Kolleginnen, wenn man sich die gesamte Novellie­rung ansieht, gibt es eigentlich keine Verschlechterungen für die betroffene Personen­gruppe – es gibt nur Verbesserungen.

Natürlich könnte es noch eine Reihe von anderen Punkten geben, die wir uns vor allem als Interessenvertretung, vor allem als Gewerkschafter wünschen, aber ich denke, wir werden diese Punkte auch in der Zukunft noch einfordern.

Es ist heute viel über die Beschäftigungsquote von Leiharbeitnehmern diskutiert wor­den. Es ist gesagt worden, es gibt natürlich Betriebe, und vor allem große Betriebe, wo wir ordentliche Betriebsvereinbarungen haben, wo in diesen Betriebsvereinbarungen eine Quote festgelegt worden ist, die 10, 12 oder 15 Prozent vorsieht. Wir haben recht­lich aber auch jetzt schon die Möglichkeit, aufgrund der Arbeitsverfassung diese Quote bei Gericht zu erzwingen.

Leider haben wir noch wenige Prozesse in diese Richtung geführt. Gerade vor Kurzem haben wir einen sehr wichtigen Prozess beim Arbeits- und Sozialgericht in Steyr ge­führt, wodurch in einem sehr großen Betrieb vom zuständigen Gericht eine Quote fest­gelegt worden ist.

Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Zum Schluss noch eine Reihe von Punkten, wo ich meine, dass die Leiharbeitnehmer und Leiharbeitnehmerinnen große Vorteile haben werden. Es geht darum, dass in Zukunft die Kolleginnen und Kollegen von der Leiharbeitsbranche auch die Wohlfahrtseinrichtungen in Anspruch nehmen können. In


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