Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll173. Sitzung / Seite 178

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einen dritten Direktor bei der gespag installieren will (Zwischenruf der Abg. Kitzmüller) und die schwarze christliche Gewerkschaft dazu auch noch ihren Segen erteilt? Das ist meines Erachtens wirklich eine Vorgehensweise, wo diese Bundesregierung im sozia­len Bereich schon massiv versagt hat! (Beifall bei der FPÖ.)

Deshalb schließe ich heute mit dem Ersuchen, den Antrag unserer Fraktion, den Pen­sionistinnen und Pensionisten, die bei der Pensionsanpassung 2008 als Mindestpen­sionisten nicht in den Genuss dieser Regelung kamen und deshalb in den letzten Jah­ren einen Verlust von bis zu 400 € erlitten haben, eine gestaffelte Abschlagszahlung zu gewähren, zu unterstützen.

Ich ersuche Sie darum: Rütteln Sie Ihr soziales Gewissen wach! (Beifall bei der FPÖ.)

18.36


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Spindelberger. – Bitte.

 


18.36.06

Abgeordneter Erwin Spindelberger (SPÖ): Also so viel Unsinn wie von meinem Vor­redner habe ich hier herinnen im Hohen Haus noch selten gehört (Abg. Neubauer: Dann ist es eh Zeit geworden!), und ich möchte, meine Damen und Herren, jetzt einmal wirklich darlegen, warum wir gegen die von Ihnen eingebrachten Anträge sind, und da­zu ist es notwendig, ins Jahr 2008 zurückzublicken.

Damals hat es, um auch das klar zu sagen, zwei unterschiedliche Pensionserhöhun­gen gegeben, und in diesem Zusammenhang wurden jene Pensionen, die unter 747 € gelegen sind, geringer erhöht als die anderen Pensionen. Das hat dazu geführt, dass Klagen eingebracht wurden, die letztendlich sogar bis zum Europäischen Gerichtshof gegangen sind, und dort wurde festgestellt, dass tatsächlich eine Diskriminierung jener, die Klage eingebracht haben, vorliegt, was wiederum dazu geführt hat, dass jetzt der Ball bei der Politik liegt.

Das hätte aber bedeutet – und das wissen Sie, Kollege Neubauer, ganz genau –, dass rechtlich nur jene Personen, die die Klage eingebracht haben, rückwirkend eine Pen­sionserhöhung von 1,1 Prozent bekommen hätten. (Abg. Neubauer: Da hätten wir auch im Namen aller geklagt!) Und dazu wäre es notwendig gewesen, genau für die­sen Personenkreis rückwirkend die Pensionen aufzurollen, das hätte auch bedeutet, höhere Krankenversicherungsbeiträge nachzufordern und im Gegenzug auch die Lohn­steuer neu aufzurollen.

Diese Situation hat Sozialminister Hundstorfer im Februar des heurigen Jahres veran­lasst, die Sozialsprecherinnen und Sozialsprecher aller hier im Parlament vertretenen Parteien zu sich einzuladen.

Bei diesem Gespräch wurde folgende Einigung erzielt: Man nimmt Abschied davon, dass nur für eine Handvoll Frauen und Männer – nämlich jene, welche die Klage ein­gebracht haben – die Pensionen rückwirkend um 1,1 Prozent erhöht werden. Im Ge­genzug dazu bekommen alle Pensionistinnen und Pensionisten, deren Pension mit Stichtag 1.1.2008 niedriger war als der sogenannte Ausgleichszulagenrichtsatz – da­mals waren es eben diese von mir schon erwähnten 747 € – eine Sonderanpassung der Pensionen in Höhe von 1,1 Prozent.

Diese Regelung ist nicht nur herzeigbar, sondern sie ist für mich auch sozial, und des­wegen wurde dieser Vorschlag damals im Februar von allen Parteien mitgetragen, und dafür möchte ich mich auch bei Bundesminister Hundstorfer ganz besonders bedan­ken – bedanken auch deswegen, weil durch diesen Schritt die Pensionistinnen und Pensionisten jetzt mit 1. Oktober eine außerordentliche Pensionserhöhung bekommen haben, welche sie dringend brauchen.

 


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