Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll173. Sitzung / Seite 217

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wir selber wissen, denn unterschrieben haben wir die Konvention, glaube ich, 2006 – oder wann war das, Herr Minister? (Ruf bei der ÖVP: 2003!) – Oder wir haben sie schon 2003 unterschrieben. Na, das ist ein langer Weg von 2003 bis 2012!

Wir ratifizieren das Abkommen jetzt nicht, weil wir draufgekommen sind, dass die Fol­ter ein großes Problem in Österreich ist, sondern deswegen, weil wir für den Men­schenrechtsausschuss der Vereinten Nationen kandidiert haben und weil wir uns dabei verpflichtet haben, dieses Fakultativprotokoll zu unterzeichnen – und damit auch, eine vollkommen unnötige weitere bürokratische Kontrolle einzuführen.

Wer hat es unterschrieben? – Na ja, ich möchte jetzt nicht polemisch sein und wieder den Vatikanstaat, Liechtenstein, Luxemburg, Deutschland, Österreich und die Schweiz nennen. Es haben zum Beispiel interessanterweise auch Kasachstan und Liberia un­terschrieben und ratifiziert. – Na gut, ist ja nicht schlecht. Aber: keine Spur einer Un­terzeichnung, geschweige denn Ratifizierung von Russland, von China und natürlich auch von den leuchtenden Vorbildern der westlichen Wertegemeinschaft USA oder Is­rael. Also Staaten, die das sogar praktizieren, die das halb legal oder voll legal oder in Grenzen der Legalität praktizieren, unterschreiben dieses Abkommen natürlich nicht. (Zwischenruf der Abg. Bayr.)

Diejenigen, die es gesetzlich verboten haben, aber praktizieren, wie eben viele Staaten in Schwarzafrika und in der arabischen Welt, unterschreiben das Abkommen natürlich auch nicht, haben nicht einmal einen Diskussionsprozess. Ich glaube, der einzige Un­terfertiger-Staat in der arabischen Welt ist bisher Tunesien.

Deshalb: Ja, wir unterschreiben es halt, denn wir haben uns dazu verpflichtet. Warum sollen wir jetzt dagegen stimmen? Aber zu feiern oder zu jubeln oder von Meilen­steinen zu sprechen, das brauchen wir hier vor dem nicht mehr sehr zahlreichen öffent­lichen Publikum unserer Wähler und Staatsbürger nicht. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

20.56


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Korun. Ich mache darauf aufmerksam, dass sie die letzte Rednerin zu diesem Tagesord­nungspunkt ist. – Bitte.

 


20.56.34

Abgeordnete Mag. Alev Korun (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Für uns ist im Unterschied zu den Freiheitlichen heute ein Freudentag, weil nach neun Jahren – verspätet, aber doch – das Fakultativprotokoll zum Übereinkommen gegen Folter ratifi­ziert wird. Es wurde schon gesagt: Unterzeichnet wurde es im Jahr 2003. Einige Jahre sind vergangen und die Grünen haben seit der Unterzeichnung darauf gedrängt, dass das Fakultativprotokoll auch so rasch wie möglich ratifiziert wird.

Ich möchte hier auch lobend erwähnen, dass es sehr begrüßenswert und sehr gut ist, dass die Bundesregierung auch ausreichende Mittel für eine gute Arbeit der Kommis­sionen, die jetzt in der Volksanwaltschaft angesiedelt sind, um diese präventive Arbeit gegen Folter zu leisten, zur Verfügung gestellt hat. Dass diese Arbeit von der Bundes­regierung auch ernst genommen wird, das möchte ich nicht unerwähnt lassen und möchte dies ausdrücklich loben.

Auf der anderen Seite wurde etwas versäumt, wofür es höchst an der Zeit gewesen wäre. Der Bestellmodus der Volksanwaltschaft stammt nämlich aus dem Jahr 1977 und ist eindeutig veraltet. Auch die Beurteilung des Internationalen Koordinationskomi­tees für Nationale Menschenrechtsinstitutionen zeigt das, da uns dieses eben aufgrund des Bestellmodus der Volksanwaltschaft nicht einen sogenannten A-Status, also den besten Status, zuerkannt hat, sondern nur einen B-Status. Das haben wir bei den Ver­handlungen zur OPCAT-Umsetzung auch urgiert. Das hat keine Mehrheit gefunden.

 


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