Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll175. Sitzung / Seite 13

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Gleich eingangs: Ich kann hier nicht Richter spielen, das ist nicht meine Aufgabe. Wir sind im Untersuchungsausschuss kein Ersatzgericht gewesen. Aber zur Gewalten­trennung und gerade diesem Punkt, wo jetzt dieser Stil der Inserate angesprochen wurde: Bei der Französischen Revolution war es nicht nur die Gewaltentrennung, sondern leider für manche auch sehr nachhaltig die Trennung von Kopf und Körper, was sich für den Einzelnen oft sehr negativ ausgewirkt hat – dauernd. (Heiterkeit bei der FPÖ sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

Ich hoffe, dass so ein Stil nicht in irgendeiner Form kommen kann, und wenn es nur der politische Pranger ist. (Beifall bei der FPÖ.)

Es ist fast auf den Tag genau ein Jahr her, dass der Nationalrat den Auftrag gegeben hat, einen Untersuchungsausschuss einzusetzen, und zwar im Verhältnis fünf Mitglie­der SPÖ, fünf ÖVP, drei FPÖ, zwei Grüne und eines BZÖ. Es hat einige Ge­schäfts­ordnungssitzungen gegeben.

Insbesondere gibt es dann einen Gegenstand der Untersuchung, der „abzuarbeiten“ war – wie es immer wieder in den letzten Tagen auch zu hören war, dieses „Abarbeiten“. Ich zitiere die Untersuchungsgegenstände der Vollständigkeit halber:

„1. Die Wahrnehmung der staatlichen Aufsicht und Kontrolle über die ÖIAG hinsichtlich der anteilig in ihrem Eigentum stehenden Telekom Austria Group sowie deren Beteiligungen ab dem Jahr 2000 im Hinblick auf

a. die Leistung von Zahlungen ohne nachvollziehbare Gegenleistung,

b. die Tätigkeit von Lobbyisten, Beratern und Vermittlern sowie damit in Zusammen­hang stehender Zahlungen,

c. die Weiterleitung von Zahlungen an Politikerinnen und Politiker und diesen nahe stehende natürliche oder juristische Personen sowie – direkt oder indirekt – an Par­teien,

d. die lukrative Zwischenschaltung von parteinahen Personen und Unternehmen in den Erwerb ausländischer Beteiligungen (insb. Mobiltel Bulgarien, MDC Weißrussland, Mobtel Serbien),

e. die Manipulation von Börsenkursen sowie

f. die direkte Einflussnahme auf die Erarbeitung von Gesetzen und Verordnungen in Ministerien durch die Telekom Gruppe und damit in Zusammenhang stehende Zahlun­gen. Diese Beeinflussung von Gesetzen und Verordnungen ist auch bezüglich der Vorgänge in den betroffenen Ministerien zu untersuchen.

2. Die Verkaufsverfahren von im Bundeseigentum befindlichen Immobilien der bundeseigenen Wohnbaugesellschaften (BUWOG) und der Wohnungen der BIG sowie die Einmietungen von Gerichten im ‚Justizzentrum Wien Mitte‘ und der verschiedenen Finanzbehörden in den ‚Terminal Tower‘ in Linz, im Hinblick auf mögliche politische Einflussnahme, die Einbeziehung von externen Beratern und Vermittlern sowie sonstige Unstimmigkeiten und Klärung der politischen Verantwortlichkeit,

3. Die Tätigkeit von Lobbyisten, Beratern und Vermittlern im Bereich des Bundes­ministeriums für Inneres hinsichtlich der Vorgänge rund um die Vergabe der Aufträge für das Behördenfunknetzwerk, die spätere Kündigung der Verträge und die neuerliche Vergabe, sowie die damit in Zusammenhang stehenden Zahlungsflüsse einschließlich allfälliger  direkter oder indirekter  Zahlungsflüsse an Parteien,

4. Aufklärung über die Schaltung von Inseraten durch staatsnahe oder im Einfluss­bereich von Bundesministerien befindlichen Unternehmen oder Organisationen (z.B.


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