Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll179. Sitzung / Seite 228

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Nun kommen wir zur Abstimmung über den Zusatz- beziehungsweise Abänderungsan­trag der Abgeordneten Jakob Auer, Krainer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ein­fügung einer neuen Ziffer 23a in Artikel 5, Artikel 5 Ziffer 26 sowie Artikel 6, 7, 25 und 26.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die diesen Änderungen beitreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussbe­richtes.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die dazu ihre Zustimmung geben, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Ge­setzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit. Der Ge­setzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Jakob Auer, Mag. Kurt Gaßner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Bewertungsrichtli­nien für Einheitswerte.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen. (E 273.)

21.28.0325. Punkt

Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (1961 d.B.): Bun­desgesetz, mit dem die Begründung von Vorbelastungen durch die Bundesmi­nisterin für Verkehr, Innovation und Technologie genehmigt wird (1978 d.B.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zum 25. Punkt der Tages­ordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Rossmann. – Bitte.

 


21.28.27

Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Staatssekre­tär! Wir erinnern uns noch an den Rahmenplan 2012 bis 2017, der im Frühjahr zur Ab­stimmung stand, und welche Unruhe und welchen Skandal er verursacht hat, weil er ja nicht vorgelegt wurde und weil daher die Auswirkungen finanzieller Art, die damit verbunden gewesen sind, in Wirklichkeit durch dieses Hohe Haus und die Abgeord­neten nicht beurteilt werden konnten.

Der Rahmenplan für die Schieneninfrastruktur-Investitionen der ÖBB für die Periode 2013 bis 2018 wurde bereits im Herbst vorgelegt. Das ist auf jeden Fall einmal ein gro­ßer Fortschritt, zum einen vom Zeitpunkt her und zum anderen auch deshalb, weil er an alle Klubs rechtzeitig versendet wurde, sodass sich die Klubs zumindest ein teilwei­ses Bild über die Vorbelastungen, die mit diesen Investitionen verbunden sind, machen können.

Warum sage ich nur „ein teilweises Bild“? – Ein teilweises Bild deshalb, weil die Ge­samtbelastungen, die sich auf etwa 37,7 Milliarden € belaufen, in ihren Zahlungsströ­men nur bis 2018 aufgeschlüsselt werden, aber nicht auch für den Zeitraum danach
bis 2067. – Das ist der eine Punkt.

 


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