Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll181. Sitzung, 14., 15. und 16. November 2012 / Seite 652

HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite

Der Gesamtstand der „jungen“ Bundesbediensteten (nämlich die Gruppe der 18-29jährigen) wird ab 2016 dramatisch einbrechen und die bis dahin latente „Überalte­rung im Öffentlichen Dienst“ voll einsetzen und damit auch personalpolitisch spürbar werden (mehr altersbedingte Abgänge als durch Personalaufnahmen kompensierbar).

Bis zum Jahr 2020 werden daher bis zu 50.000 Bundesbedienstete in Pension gehen, wobei sich der Verlauf der zu  erwartenden jährlichen Pensionierungen stetig steigend darstellt:

Beginnend mit rund 3.000 Pensionsabgängen wird es im kommenden Jahr eine jährliche Steigerung von bis zu knapp über 5000 Pensionierungen bis zum Jahr 2020 geben.

Eine Berufsgruppe im Bereich des Öffentlichen Dienstes ist davon besonders betrof­fen, nämlich jene der Exekutive.

Hier droht ein Pensionsabgang von bis zu 10.000 Beamten bis zum Jahr 2020, was etwa 35% des derzeitigen Gesamtpersonals (also aller österreichischen Polizistinnen und Polizisten) entspricht.

Dazu kommt, dass bei der Exekutive das Durchschnittsalter rund 42 Jahre beträgt, der Anteil der über 45jährigen bei rund 43 % liegt und der Anteil der Exekutivbeamten im Altersegment 36-49 Jahre bei über 53 % liegt. (Quelle: Studie des Bundes­kanzler­amtes – Referat III/3/a: Die Altersstruktur des Bundespersonals)

Daraus ergibt sich, dass das durchschnittliche Pensionsalter bei der Exekutive bis 2020 deutlich über dem anderer Berufsgruppen liegt und hier dringende korrigierende Personalsteuerungsmaßnahmen erforderlich sind.

Eine Verlängerung der Lebensarbeitszeit (Anhebung der Pensionsgrenze) für Exekutiv­beamte ist organisationstechnisch und faktisch kaum möglich, weil die berufsbedingte körperliche Einsatzfähigkeit, die bei fortgeschrittenem Alter nicht mehr gegeben ist, beruflich notwendig ist und dienstliche „Rückzugsmöglichkeiten“ (z.B. Innendienst) für ältere Exekutivbedienstete organisatorisch und auch planstellenmäßig kaum bis gar nicht vorhanden sind.

Eine dramatische Personalentwicklung, die aber von den Verantwortlichen im Bundes­ministerium für Inneres, trotz aller Warnungen der Experten, bis dato ignoriert wird.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, auf Grund der bevorstehenden zahlreichen Pensionierungen ausreichend finanzielle Mittel für eine schnelle Aufnahme von Exekutivbediensteten und zur sofortigen Aufstockung der Planstellen im Exekutivdienst zur Verfügung zu stellen.“

*****

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Matznetter. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.46.26

Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Herr Bundesminister! Der Rest verhandelt noch mit der federführenden Ministerin. Herr


HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite