Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll185. Sitzung / Seite 169

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schlossen haben: Wir wollen nicht sparen bei der Sicherheit, wir wollen nicht sparen bei unseren Kindern, in der Bildung. Und daher möchte ich sagen, dass in der allgemeinen Verwaltung ein sehr, sehr großer Beitrag geleistet wurde. Nicht nur dieses Jahr, mit dem Aufnahmestopp bis 2014, der schon durchschlägt, sondern bereits auch in den vergangenen zwölf Jahren, in denen Tausende Planstellen abgebaut wurden, wobei wir uns natürlich innerhalb des öffentlichen Dienstes so umorientieren, dass wir den Gegebenheiten auch Rechnung tragen können.

Daher ist es nur allzu recht und nicht billig, wenn ich allen öffentlich Bediensteten an dieser Stelle ein herzliches Dankeschön sage für den Einsatz. Wir werden im öffent­lichen Bereich nicht mehr, sondern in der allgemeinen Verwaltung, die die Hauptlast trägt, weniger, und trotzdem haben wir Serviceorientierung an den Bürgerinnen und Bürgern in höchstem Ausmaß zu leisten, und das war nicht nur in der Vergangenheit so, sondern das wird auch in der Zukunft sichergestellt sein. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Letztendlich geht es auch um die Reputation, um den guten Ruf des öffentlichen Dienstes. Und daher war es wichtig, den Anlass wahrzunehmen, um Verschärfungen, was den automatischen Amtsverlust bei Sexual­delikten und bei Folter anlangt, vorzunehmen. Es ist nicht richtig, dass hier dem Dis­ziplinarrecht oft sehr schnell zum Durchbruch verholfen wird. Die Verfahren, die Anlass für uns waren, gemeinsam mit der Gewerkschaft öffentlicher Dienst hier jetzt Verände­rungen vorzunehmen, waren Verfahren, die sich über Jahre gezogen haben, bis zu sechs Jahre, wenn ich die Foltergeschichte als Beispiel nennen darf.

Wir wollen ganz einfach den guten Ruf schützen, dieser berühmten 99,9 Prozent, die heute schon erwähnt wurden. – Und ja, Herr Kollege Steinhauser, wir haben uns auf eine Gruppe und auf eine zweite Sache geeinigt: den Anti-Folterparagraphen, der im internationalen Kontext gesehen wird, der von der Justiz ausgearbeitet wurde, wo wir uns darauf verlassen, dass das nicht in juristische Streitereien ausartet, sondern dass das auch hält, was hier formuliert wurde, was hier übersetzt wurde, was es schon lange gibt. Für diese beiden Gruppen soll im öffentlichen Dienst nicht länger Platz sein. Daher war es wichtig, dass wir diese Amtsverlustsache vorlegen können. Natürlich gilt das erst nach rechtskräftiger Verurteilung; das wurde heute auch schon ein paar Mal sehr missverständlich gebracht. Und selbstverständlich greift auch die Suspendierung erst nach einer Anklage durch die Staatsanwaltschaft und nicht vorher.

Ich möchte zum Abschluss, was auch alle anderen Bereiche betrifft, noch sagen: Mich freut es total, dass man den Papa-Monat in Zukunft eine Woche vorher und nicht zwei Monate vorher, wie bis jetzt, beantragen kann und dass dieser Monat in jedem Fall gewährt werden muss. Es ist wichtig, dass diese erste Zeit daheim bei der Familie, zur Unterstützung der Mutter und des Kindes, verbracht werden kann. Mittlerweile haben über 460 Papas diesen Papa-Monat im öffentlichen Dienst in Anspruch genommen, obwohl wir die Gehaltszahlungen in diesem Monat aussetzen.

Ich meine daher, dass es in jeder Hinsicht wert ist, sich dieser Dienstrechts-Novelle positiv zu nähern und sie auch positiv zur Kenntnis zu nehmen. Jetzt und auch in Zukunft – und das möchte ich zum Abschluss sagen – wird es im öffentlichen Dienst so sein, dass wir ständig an Verbesserungen arbeiten wollen. Wir werden selbst­verständlich daran arbeiten, dass es zu einem einheitlichen Dienstrecht kommt. Es gibt nicht nur eine nette Broschüre, die vorgelegt wurde, wo 55 Empfehlungen drinnen stehen, sondern die öffentlich Bediensteten haben auf entsprechende Befragung hin selbst gemeint, wir wollen noch mobiler werden, wir wollen uns weiterbilden, wir wollen die Jobbörse des öffentlichen Dienstes noch besser nutzen.

 


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