Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll185. Sitzung / Seite 171

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Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür die Zustimmung geben, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir gelangen sogleich zur dritten Lesung.

Es ist namentliche Abstimmung verlangt worden.

Da dieses Verlangen von 20 Abgeordneten gestellt wurde, ist die namentliche Abstimmung durchzuführen. Ich gehe daher so vor.

Die Stimmzettel, die zu benützen sind, befinden sich in den Laden der Abge­ordne­tenpulte und tragen den Namen der Abgeordneten sowie die Bezeichnung „Ja“ – das sind die grauen Stimmzettel – beziehungsweise „Nein“ – das sind die rosafarbenen. Für die Abstimmung können ausschließlich diese amtlichen Stimmzettel verwendet werden.

Gemäß der Geschäftsordnung werden die Abgeordneten namentlich aufgerufen, den Stimmzettel in die bereitgestellte Urne zu werfen.

Ich ersuche jene Abgeordneten, die dem vorliegenden Gesetzentwurf in dritter Lesung ihre Zustimmung geben, „Ja“-Stimmzettel, jene, die nicht ihre Zustimmung geben, „Nein“-Stimmzettel in die Urne zu werfen.

Bitte achten Sie sorgfältig darauf, dass Sie nur einen Stimmzettel verwenden.

Ich bitte nunmehr die Frau Schriftführerin Mag. Lohfeyer, mit dem Namensaufruf zu beginnen. Später wird sie Herr Abgeordneter Auer ablösen. – Bitte.

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(Über Namensaufruf durch die Schriftführerin Mag. Lohfeyer und den Schriftführer Jakob Auer werfen die Abgeordneten ihren Stimmzettel in die Urne.)

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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Die Stimmabgabe ist beendet.

Die damit beauftragten Bediensteten des Hauses werden nunmehr unter Aufsicht der SchriftführerInnen die Stimmenzählung vornehmen.

Aus diesem Grund unterbreche ich die Sitzung.

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(Die zuständigen Bediensteten nehmen die Stimmenzählung vor. – Die Sitzung wird um 17.32 Uhr unterbrochen und um 17.37 Uhr wieder aufgenommen.)

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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf und gebe das Abstimmungsergebnis bekannt:

Abgegebene Stimmen: 159; davon „Ja“-Stimmen: 100, „Nein“-Stimmen: 59.

Der vorliegende Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Gemäß § 66 Abs. 8 der Geschäftsordnung werden die Namen der Abgeordneten unter Angabe ihres Abstimmungsverhaltens in das Stenographische Protokoll aufge­nom­men.

 


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