Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll185. Sitzung / Seite 189

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1. In Artikel I lautet in Ziffer 2 in Absatz 30 der dritte Satz:

‚Studienbeiträge, die von Universitäten vom 1. Juni 2012 bis zum Wirksamwerden des § 91 Abs. 1 bis 3 in der Fassung BGBl. I Nr. XXX/2013 eingehoben wurden, sind den Studenten zurückzuerstatten.‘“ – Das ist eigentlich der richtige Antrag. –

„2. In Artikel I, Ziffer 2 entfallen in Absatz 30 die Ziffern 1 bis 9.“

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(Beifall bei der FPÖ.)

Ich ersuche Sie, dem zuzustimmen. Es wäre nur gerecht von den Universitäten, dass man es diesen Studierenden zurückerstattet.

Herr Bundesminister, Sie haben weit über 450 Millionen € in Ihrer Rücklage. Die kön­nen Sie verwenden, wie Sie wollen. Geben Sie aus dieser Rücklage einfach allen Universitäten diese 60 Millionen €, die durch Ihre Haltung den Universitäten vorent­halten wurden! Das wäre gerecht. So könnte man vorgehen, und Sie würden damit auch ein Gesetz nicht schlampig formulieren.

Ich habe überhaupt so eine Bestimmung in einem Gesetz noch nie gelesen. Da sieht man, dass Sie in Wirklichkeit das alles nicht wollen. Zur jetzt festgehaltenen Studien­novelle, zu den Studienbeiträgen sagen Sie Folgendes:

„Kommt es bis 1. Juni 2014 zu keiner Neuerung der Studienbeitragsregelung, so bleibt die vorliegende Fassung in Geltung.“

Das ist so nach dem Motto: Wenn es nicht novelliert wird, dann bleibt es eben in Geltung. Das ist ja auch gut. Aber wozu schreibt man so etwas hinein? – Das ist doch ganz normal.

Dass Sie ein schlechtes Gewissen haben, sieht man ja aus Vorblatt, Berichtsblatt und Ähnlichem in dieser Regierungsvorlage und auch der Erläuterung, weil dass Sie die Studienbeiträge über die Satzungen eingehoben haben, wo Sie in Wirklichkeit die Universitäten hineintheatert haben, sage ich jetzt ganz salopp, das haben Sie nicht einmal mit einer Silbe erwähnt. Das wird nicht erwähnt, sondern das wird hinein­geschummelt und wird wahrscheinlich nicht einmal halten. Ich glaube, dass unsere Initiative, diesen Abänderungsantrag abzustimmen, die richtige ist.

Und damit Sie gleich wissen, was noch kommt: Wir haben auch eine namentliche Abstimmung zu dieser Passage, sollte der Abänderungsantrag nicht durchgehen, über die Regierungsvorlage in zweiter Lesung bestellt, weil wir wissen wollen, welcher Abgeordnete am Ende daran mitwirkt (Abg. Steibl: Na, jetzt reicht’s!), dass man verfassungsmäßig nicht nur schlampige, sondern auch nicht haltbare Regelungen trifft, nur um einen Minister, der ein paar Universitäten in die Sackgasse hat laufen lassen, aus der Bredouille zu schlagen. Das kann es wohl nicht sein.

Sie haben schon mit der Übernahme der flächendeckenden Gesundheitskosten über den klinischen Mehraufwand Ihren Tiroler Universitäten 135 Millionen € aus der Rücklage geschenkt. Das ist schon auch ein Schaden des Wissenschaftsbudgets. Jetzt kommen weitere 60 Millionen € dazu.

Herr Bundesminister, ich bitte Sie, uns im Sinne der ordentlichen Gesetzgebung Regie­rungsvorlagen zuzuleiten, die nachvollziehbar sind, die nicht auf Einzelfälle abstellen, die nicht auf die Rettung eines Ministers oder von einzelnen Personen, Personen­gruppen oder juristischen Personen abzielen und Ähnliches mehr. Ich ersuche Sie künftighin, uns saubere Gesetze in diesem Bereich auch vorzulegen. Ich sage das dazu, weil wir das Signal richtig verstanden haben wollen: In der dritten Lesung werden


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