Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll185. Sitzung / Seite 191

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Herr Dr. Graf, es ist einfach so: Unser politisches Ziel ist – ich darf es Ihnen und auch den Zuschauerinnen und Zuschauern heute noch einmal erklären – die soziale Fair­ness, Leistungsorientierung, Studienplatzfinanzierung und Betreuungsrelationen auf einen internationalen Standard zu bringen. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Dr. Graf: Aber man muss doch nicht unsauber formulieren!)

Dieses Ziel lässt sich am besten umsetzen, indem wir nicht ganz Europa gratis hier in Österreich studieren lassen, sondern indem wir sie einen kleinen Beitrag zu den Kosten eines Studiums leisten lassen. Das ist, glaube ich, angesichts eines vereinten Europas nur fair, denn auch unsere Staatsbürgerinnen und Staatsbürger müssen im Ausland zahlen. So ist es nun einmal. Auch die können es sich nicht aussuchen, sondern zahlen. Wir sind mittlerweile geradezu schon ein gallisches Dorf. (Abg. Dr. Graf: Stimmt nicht! – Abg. Dr. Grünewald: Sind wir nicht!) Verzeihen Sie mir diesen Ausdruck.

Österreich ist ein wunderbarer Wissenschaftsstandort, aber wir sind fast das einzige Land in Europa, das hier noch keine entsprechenden Studienbeiträge eingeführt hat. Deswegen hat der Minister von Beginn seiner Amtsführung an das politische Ziel gehabt, 500 € pro Semester einzuführen, aber jene zu befreien, die sozial bedürftig sind, und damit haben sie eine Treffsicherheit, mit diesem Geld eine Zweckwidmung zu erreichen.

Unsere politischen Ziele sind: die Betreuungsrelationen verbessern, die Qualität im Studium verbessern, rascher abschließen können, weil man in der Studienzeit auch entsprechend abschließen kann. Das System bewährt sich bei den Fachhochschulen. Das wollen wir auch für die Universitäten. Es gibt derzeit dazu keine Einigung auf Koalitionsebene. Das ist Demokratie, damit leben wir, tagtäglich sind Kompromisse zu finden. Demokratie heißt eben, Kompromisse zu finden. Dazu stehen wir.

Es ist auch so, dass es legitim ist, sich an den Verfassungsgerichtshof zu wenden. Es ist derzeit noch nichts aufgehoben, aber wir haben die Novellierung aufgrund einer Äußerung, die allerdings auch rechtlich infrage zu stellen ist, schon jetzt gemacht. Es ist nämlich ein Verfassungsgerichtshofpräsident alleine in einem gemeinsamen Gre­mium hinausgegangen und hat gesagt, vermutlich ist es so. Das ist seine per­sönliche Meinung. Ich will das jetzt nicht werten (Abg. Dr. Grünewald: Ein bisschen schon!), es steht ihm zu, aber aufgrund dessen haben wir es gemacht. Allerdings ist es ein kollegiales Gremium, das möchte ich rein rechtlich hier auch erwähnen.

Es ist tatsächlich für die Praxis künftig, glaube ich, nicht gut, wenn der Verfassungs­gerichtshof nur mehr durch einen Präsidenten und dessen Einschätzung etwas sagt. Denn es gab ja auch unterschiedliche Einschätzungen anderer namhafter Verfas­sungs­juristen, auch von Verfassungsjuristen im Bundesdienst, andere Einschätzungen gab es auch seitens der Universitäten. – So ist es. Also es wäre gut gewesen, wenn das Gremium dazu auch getagt hätte.

Es ist für die Universitäten eine gute Lösung, es ist ein guter Kompromiss. Wir stehen zu diesem Kompromiss. Wir werden aber ganz klar das politische Ziel weiterverfolgen: soziale, faire Bedingungen für alle Studierenden, bessere Betreuungsrelationen durch klare Zugangsregelungen, durch klare Studienbeiträge und durch eine Erhöhung der Studienbeihilfe, und dafür steht unser Minister. (Beifall bei der ÖVP.)

18.40


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Grünewald. – Bitte.

 


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