Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll187. Sitzung / Seite 259

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In diese Richtung gehen beispielsweise gerade die beiden Prüfungen im Gesund­heitsbereich, die teilweise auch angesprochen worden sind: und zwar im Bereich der tagesklinischen Leistungen beziehungsweise im Bereich der Kosten der medizinischen Versorgung im Strafvollzug.

Schaut man sich die tagesklinischen Leistungen an, so ergibt sich, dass die Kosten um 50 Prozent reduziert werden könnten, wenn man gewisse Leistungen, beispielsweise Kataraktoperationen – also Grauer Star-Operationen –, im tagesklinischen Bereich durchführen würde. In der Steiermark allein könnte man dadurch über 60 Betten spa­ren, österreichweit über 400 Betten. Dessen ungeachtet geschieht das nicht, weil die derzeitige Abgeltung der Leistungserbringung dazu führt, dass die Patienten nicht tagesklinisch versorgt werden – was für sie optimal wäre –, sondern dass sie stationär aufgenommen werden, weil dadurch die Krankenanstalt die Möglichkeit hat, höhere Tarife beziehungsweise höhere Beträge zu verlangen.

Dieser Umstand ist nicht im Sinne der Patienten und führt tatsächlich zu enormen Kosten für die öffentliche Hand. Man sollte daher in die Richtung gehen, dass man tagesklinische Leistungen ausbaut. Der Ausbaustand beträgt 1,5 Prozent aller Leistun­gen in der Steiermark, österreichweit 2,8 Prozent. Die Kostensenkungspotenziale, die damit verbunden sind, habe ich bereits bei den Kataraktoperationen aufgezeigt.

Ich glaube, es ist auch nicht zumutbar, dass Leute, die sich einer Chemotherapie unterziehen müssen, nur deshalb stationär aufgenommen werden, weil dann die Krankenanstalt die Möglichkeit hat, höhere Tarife zu verrechnen.

Man sollte also ein Gesamtkonzept erstellen und eine integrierte Angebotsplanung zwischen niedergelassenem Bereich, stationärem Bereich, Rehabilitation und Pflege erstellen, was derzeit noch immer nicht der Fall ist. Die Leidtragenden sind in diesem Fall auf der einen Seite die Patienten und auf der anderen Seite auch die Steuerzahler.

Dass Möglichkeiten vorhanden sind, um kosteneffizienter zu agieren, zeigt aber auch der Bereich der medizinischen Versorgung, wo es auf der einen Seite positiv ist, dass im Bereich der Heeresspitäler auch mit dem Strafvollzug zusammengearbeitet wird, dass also die ambulanten Behandlungen in Heeresspitälern durchgeführt werden. Diese Kooperation bezieht sich aber nur auf die ambulanten Leistungen, nicht auf die stationären Leistungen. Wenn man bedenkt, dass die Auslastung in Heeresspitälern 5 Prozent betrug und man nicht evaluiert hat, inwieweit man etwa die Strafgefangenen in Heeresspitälern unterbringen kann, bevor man wieder neue Spitäler baut, dann ist das nicht nachzuvollziehen. Will man Kosten sparen, will man die Synergien nutzen, sollte man sicherlich auch evaluieren, inwieweit gerade auch die Unterbringung von psychisch kranken Häftlingen in Heeresspitälern möglich wäre, um damit dort die Auslastung zu erhöhen.

Von Herrn Abgeordnetem Öllinger wurden auch die Kursmaßnahmen beim AMS angesprochen: Dieser Bericht geht nicht in die Richtung – ich glaube, da ist der Bericht falsch verstanden worden –, dass wir generell sagen, dies wäre die wirtschaftlichere Lösung, die im Vordergrund stehen soll. Sie haben die VENETIA angesprochen, die ja immer Billigstbieter war, die aber die Leistungen zu diesen Konditionen nicht mehr erbringen konnte, was unter anderem auch dazu geführt hat, dass Konkurs ange­meldet wurde.

Aber wenn es in die Richtung geht, dass österreichweit keine Preis- und Leistungs­verzeichnisse bestehen, keine Gesamtstrategie besteht, keine eindeutige Vergabe­strategie in dem Bereich besteht und beispielsweise im Burgenland nur 5 Prozent der Leistungen im Wettbewerb ausgeschrieben werden, in Wien 32 Prozent, und insge­samt von 1,3 Milliarden € nur ein Viertel im Wettbewerb ausgeschrieben wird, dann muss man sagen: Das reicht nicht aus – noch dazu, wo wir festgestellt haben, dass in


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